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11.04.2013

Bautätigkeit im Landkreis Cuxhaven in 2012

Die Bautätigkeit im Landkreis Cuxhaven ist auch 2012 auf einem hohen Niveau.

Die Rohbaukosten sämtlicher genehmigungspflichtiger Vorhaben betrug in 2012 119.861.385,00 €. Der Betrag erhöht sich noch um die gesamten Herstellungskosten für Vorhaben, bei denen die Gebühren nicht über die Rohbaukosten abgerechnet werden (z.B. Blockkraftwerken). Die Summe dieser Herstellungskosten belief sich auf 6.7159.902 €. Die gesamten Investitionen im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Vorhaben, die letztlich auf Grund einer Genehmigung des Landkreises Cuxhaven in 2012 getätigt wurden, dürften bei fast 200.000.000 € liegen.

Im Einzelnen:

 
1. In 2012 wurden 1.493 Genehmigungsverfahren nach NBauO oder BImSchG bearbeitet. Damit blieb die Verfahrenszahl in der Größenordnung der Vorjahre (2011: 1562; 2010: 1352; 2009: 1442: 2008: 1552). Somit hatte neben der allgemeinen Beratung und der Beteiligung in anderen Verfahren (Planfeststellung, Stellungnahme in Bauleitplanungsverfahren) jeder Genehmigungsmitarbeiter des Landkreises Cuxhaven im Durchschnitt 221 Genehmigungsverfahren zu betreuen. 837 Verfahren betrafen die Genehmigung von Wohn- oder Gewerbebauten sowie deren Umnutzung. In 354 Verfahren handelte es sich um landwirtschaftliche Vorhaben.
Die stärkste Bautätigkeit lag in 2012 in den Gemeinden Loxstedt, SG Am Dobrock, SG Bederkesa, SG Land Hadeln und Stadt Langen. Mit 763 Verfahren entfielen etwas über 50 % der Verfahren auf diese 5 Gemeinden bzw. Stadt.


2. In dem Fachgebiet bauordnungsrechtliche Verfahren wurden 189 Bauanzeigeverfahren nach §§ 69a bzw. 62 NBauO bearbeitet. In 130 Fällen wurde die geplante Errichtung genehmigungsfreier Einfamilienhäuser angezeigt. In 7 Verfahren waren es Mehrfamilienhäuser, die übrigen Verfahren betrafen Um- und Anbaumaßnahmen.
Auch in 2012 wurde nicht nur gesetzeskonform im Landkreis gebaut. Insgesamt fanden 686 Baukontrollen statt. Diese mündeten in 199 bauordnungsrechtlichen Verfahren. In 86 Fällen wurde eine bauordnungsrechtliche Verfügung erlassen, d.h. Baustopp, Nutzungsverbot, Anforderung von prüffähigen Unterlagen oder gar Beseitigungen. Hervorzuheben sind u.a. der Abriss eines Wohngebäudes in Neuhaus und der Abriss eines Gebäudes im Baugebiet Steertmoor. In Folge dieser bauordnungsrechtlichen Verfahren kam es in 109 Fällen zu Bußgeldverfahren.
In 2012 hat der Landkreis im Bereich Wohnbauförderung begonnen, systematisch die Belegüberwachung durchzuführen. Die ersten, mit öffentlichen Mitteln geförderten Objekte wurden bereits überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass des Öfteren die erforderlichen Wohnberechtigungsscheine fehlten oder die Wohnungen nicht förderkonform belegt wurden. Auf Grund dieser Erfahrungen wird der Landkreis auch in 2013 diese Belegüberwachung intensivieren und fortsetzen.

 
3. In dem Fachgebiet Raumordnung und Bauleitplanung waren, nachdem das Regional Raumordnungsprogramm in der ersten Jahreshälfte 2012 genehmigt und bekannt gemacht wurde, die eingehenden Windparkplanungen auf regionalkonforme Umsetzung zu überprüfen. Daneben wurden zu Bauleitplanungen, Regionalen Raumordnungsprogrammen der Nachbarlandkreise oder landkreisübergreifenden Planungen 103 Stellungnahmen und zu Einzelvorhaben 50 Stellungnahmen und Einschätzungen erarbeitet und abgegeben.
Bei der kommunalen Bauleitplanung waren im Jahr 2012 insgesamt 53 Bebauungspläne/Satzungen und 36 Flächennutzungsplanungen auszuwerten und fachlich zu bearbeiten.
Bauplanerische Stellungnahmen zu Einzelvorhaben, d.h. Befreiungen, Zulassungen, Ausnahmen waren in 89 Verfahren zu erarbeiten, um damit die Frage der Zulassung eines Einzelvorhabens zu beantworten.

 
4. In 34 Fällen waren Bauherrn oder Nachbarn mit der Entscheidung des Landkreises nicht einverstanden und legten Widerspruch ein. Diese Verfahren endeten in 19 Fällen mit der Rücknahme des Widerspruchs und in 15 Fällen mit der Zurückweisung durch förmlichen Widerspruchsbescheid. In 13 Verfahren erledigten sich die Verfahren durch Einstellungen, z.B. weil der Adressat die Verfügung dann doch befolgte und daher in der Sache keine Entscheidung mehr erforderlich war (z.B. eine bauliche Anlage wurde vom Bauherrn dann doch abgebrochen).


5. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch in 2012 kein Rückgang der Bautätigkeit zu verzeichnen ist. Die Fallzahlen sind sehr hoch. Die Verfahren sind zunehmend von einer hohen Komplexität gekennzeichnet, gerade im Bereich Landwirtschaft oder erneuerbaren Energie ist ein hohes Konfliktpotential feststellbar, welches bisweilen in die Genehmigungsbearbeitung hineinwirkt. Aber auch der gewöhnliche, unspektakuläre Carport oder die Gartenlaube an der Grenze haben es auch in 2012 wieder geschafft, viel Arbeitszeit und Energie zu binden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven