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12.04.2021

Beobachtungsgebiet um Geflügelpestfall wird aufgehoben - Aufstallungspflicht gilt weiterhin im gesamten Landkreis

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Schiffdorf konnte der rund um den Betrieb eingerichtete Sperrbezirk in der vergangenen Woche aufgehoben werden. Mit Wirkung vom 15.04.2021 wird nun auch das Beobachtungsgebiet aufgehoben.

Mitte März dieses Jahres musste das Veterinäramt den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand in der Gemeinde Schiffdorf feststellen. Zuvor hatte es bereits im Januar zwei Ausbrüche dieser Tierseuche in der Gemeinde Wurster Nordseeküste gegeben.

Gemäß Geflügelpest-Verordnung waren erneut ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsstandort einzurichten. Der Sperrbezirk konnte nach Vorliegen aller Voraussetzungen bereits letzte Woche aufgehoben werden. Seitdem galten auch in diesem Gebiet die Maßgaben des Beobachtungsgebietes. Nachdem sich innerhalb der einzuhaltenden Fristen im gesamten Beobachtungsgebiet keine weiteren Hinweise auf Geflügelpest ergeben haben und alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen sind, kann nun auch das Beobachtungsgebiet aufgehoben werden. Die damit einhergehenden Beschränkungen entfallen.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am 14.04.2021 veröffentlicht und gilt damit ab dem 15.04.2021. Sie ist auf der Internetseite des Landkreis Cuxhaven unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.

Weiterhin ist von einer hohen Viruslast in der Umwelt auszugehen. Die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen machen dies ebenso wie positive Befunde bei Wildvögeln deutlich. Zudem sind die nach wie vor kühlen Temperaturen für das Überleben des Virus vorteilhaft. Die Gefahr eines Eintrages in Hausgeflügelbestände bleibt daher unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere bestehen.

Die Anordnung zur Aufstallung von Freilandgeflügel gilt aus diesem Grund weiterhin für den gesamten Landkreis Cuxhaven. Alle Geflügelhalter sind angehalten, sich strikt an die Aufstallungsanordnung zu halten und die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände umzusetzen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven