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Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Änderung
Leistungsbeschreibung
Im Berufsregister sind die persönlichen und beruflichen Daten der Pflichtmitglieder (Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer; Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/ Buchprüfungsgesellschaften) gemäß § 38 Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WPO) erfasst.
Jede Änderung der beruflichen Verhältnisse eines Wirtschaftsprüfers/ vereidigten Buchprüfers oder der Struktur einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Buchprüfungsgesellschaft ist der zuständigen Stelle anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat unverzüglich zu erfolgen.