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18.09.2013

Bundestagswahl am 22. September 2013, Wahlkreis Cuxhaven/Stade II:

Wahllokale schließen um 18:00 Uhr

Für die Auszählung der Stimmen im Wahlkreis 29 (Cuxhaven/Stade II) ist der Landkreis Cuxhaven mit Landrat Kai-Uwe Bielefeld als Kreiswahlleiter zuständig. Das Gesamtergebnis der Stimmen aus den Urnen- und Briefwahlbezirken wird am Wahltag im Kreishaus ermittelt. Dafür müssen dort die Teilergebnisse aus insgesamt 263 Wahllokalen und 20 Briefwahlvorständen zusammengetragen werden.

Während des Wahlabends kann der Stand der vorliegenden Ergebnisse immer aktualisiert auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter www.landkreis-cuxhaven.de/Wahlen/Wahlergebnisauskunft oder über die Wahlergebnisapp der KDO eingesehen werden. Auf der Seite „Bundestagswahl 2013“ ist auch der QR-Code für den Download der App dargestellt. Daneben ist eine Wahlergebnisauskunft unter der Telefonnummer 04721/66-2662 geschaltet, bei der die aktuellen Teilergebnisse erfragt werden können.

Ein Musterstimmzettel für den Wahlkreis 29 kann auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (www.landkreis-cuxhaven.de/Wahlen/Bundestagswahl 2013) als PDF aufgerufen werden. Dort steht auch der QR-Code für die Wahlergebnis-App zur Verfügung.

Wahlscheinantrag für Briefwahl nur noch bis zum 20.09.2013 möglich – Hinweise genau beachten!

Wer nicht im Wahllokal wählen kann, kann bis einschließlich Freitag, den 20.09.2013, 18.00 Uhr, bei der zuständigen Meldebehörde der Gemeinden, Samtgemeinden oder Städte einen Wahlschein für die Briefwahl beantragen. In Ausnahmefällen, wie z. B. plötzlicher Erkrankung, kann dieser Antrag bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wer für eine andere wahlberechtigte Person einen Wahlschein beantragen will, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht die Berechtigung hierzu nachweisen.

Vielen Briefwählerinnen und –wählern ist ihre Stimme sehr wichtig: So ist beispielsweise ein Wahlbrief aus Ghana eingetroffen, der dem Absender mit DHL-Expressversand ein

Porto von 85 Ghanaische Neue Cedi (fast 30 €) wert war. Die dem Wahlschein beigefügten Hinweise zum Umgang mit den Briefwahlunterlagen sollten deshalb genau befolgt werden und sich im Stimmzettelumschlag nur der Stimmzettel und im roten Wahlbriefumschlag der verschlossene Stimmzettelumschlag und der Wahlschein befinden. Es sind bereits einige Stimmzettelumschläge getrennt von den Wahlbriefumschlägen beim Kreiswahlleiter eingetroffen. Diese Stimmen sind ungültig, weil für den Briefwahlvorstand nicht sichergestellt ist, dass der Einsender für den Wahlkreis stimmberechtigt ist.

Briefwähler sollten außerdem beachten, dass die Post die Briefkästen am Wahlwochenende nicht mehr leert. Eine persönliche Abgabe der Wahlbriefe nur für den Wahlkreis 29 beim Kreiswahlleiter, Vincent-Lübeck-Str. 2, 27474 Cuxhaven, ist jedoch auch am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr noch möglich.

Bis heute, drei Tage vor der Wahl, sind knapp 18.000 Wahlbriefe eingegangen. Kreiswahlleiter Kai-Uwe Bielefeld appelliert weiterhin an die rund 188.000 Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Darunter befinden sich über 7.000 Wählerinnen und Wähler, die das erste Mal ihre Stimme für die Wahl des Bundestages abgeben dürfen sowie ca. 4.000, die neben dem deutschen einen weiteren Pass besitzen.

Spezielle Stimmzettel für Statistik in einigen Wahlbezirken

In einigen Wahlbezirken werden für wahlstatistische Auszählungen spezielle Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach geltendem Wahlrecht zulässig und jede Verletzung des Wahlgeheimnisses dabei ausgeschlossen. Betroffen von der Repräsentativerhebung sind einzelne Wahlbezirke in der Stadt Cuxhaven, den Gemeinden Schiffdorf und Beverstedt sowie den Samtgemeinden Am Dobrock und Bederkesa.

(Fotos: Weit gereiste und portoschwere Wahlbriefe aus Ghana und China)

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven