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06.08.2020

Dritter Änderungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergienlagen im Windpark Geversdorf, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven

Der Firma Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, wurde am 29.12.2016 der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid unter Ersetzung des Widerspruchsbescheides in Gestalt des 1. Änderungsbescheides gemäß §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Windpark Geversdorf erteilt. Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen wurden in der Gemarkung Geversdorf zugelassen. Die Genehmigung v. 29.12.2016 erfolgte unter Aufnahme von Nebenbestimmungen.
Auf Grundlage einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stade vom 09.05.2017 in Verbindung mit der Erörterung vom 13.08.2018 wurde der 1. Änderungsbescheid vom 29.12.2016 mit 2. Änderungsbescheid vom 30.08.2019 zum Teil in der Tenorierung als auch in Teilen der Begründung geändert. Eine Ausfertigung des 2. Änderungsbescheids wurde, nach öffentlicher Bekanntmachung am 19.09.2019, in der Zeit vom 20.09.2019 bis einschließlich zum 07.10.2019 zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Auf Grund Ihres Genehmigungsantrages vom 27.03.2020 wurde der Firma Denker & Wulf AG mit Datum vom 17.07.2020 die 3. immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt.

Verfügender Teil:

1. Der Firma Denker & Wulf AG, Windmühlenberg, 24814 Sehestedt, wird gem. § 6 Abs. 1, 5, 7 des BImSchG die Genehmigung für die geänderte Errichtung von

  • 4 Windenergieanlagen (WEA 2 bis 5 mit geänderter Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengründungspfähle, Heraufsetzen der Fundamente um 3,30m und Kürzung der WEA-Türme um 3,43 m) vom Typ „Enercon E-101“; mit je 3,05 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe 135,27 m, einem Rotordurchmesser 101,00 m, einer Gesamthöhe 185,77 m,
  • 5 Kranstellplätze (durch Einbringung von Stahlbetonfundamentplatten (WEA 1 – 5 Kranstellfläche) und eine geänderte Tiefengründung durch Einbringung zusätzlicher Tiefengründungspfähle (WEA 1 Kranstellfläche),

auf den folgenden Flurstücken - Gemarkung Geversdorf, Flur 5, Flurstück 22/2 für WEA 1,

  • Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 30/1 für WEA 2,
  • Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 27/1 für WEA 3,
  • Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 46/8 für WEA 4,
  • Gemarkung Geversdorf, Flur 6, Flurstück 104/1 für WEA 5

sowie für den geänderten Wegebau, zum einen zwischen WEA 3 und 4 und zum anderen an der WEA 5, den Brückenbau über den Neuenseer Schleusenfleth und für die Querung einer Gaspipeline in Form dieser 3. immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung unter Erlass von Nebenbestimmungen erteilt.

2. Korrektur des 2. Änderungsbescheides:

Bei Erlass und Veröffentlichung des am 30.08.2019 erteilten 2. Änderungsbescheides (namentlich „Änderung der Tenorierung des 1. Änderungsbescheides“) ist es zu offensichtlichen Schreibfehlern bzw. zu Übertragungsfehlern gekommen, die mit diesem 3. Änderungsbescheid korrigiert werden. Die Korrekturen sind im 3. Änderungsbescheid zur Nachvollziehbarkeit rot dargestellt.

3. Wasserrechtliche Genehmigung:

Die wasserrechtliche Genehmigung der verlängerten Verrohrung im Rahmen des beantragten, geänderten Wegebaues an der WEA 5 wird erteilt.

4. Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Die sofortige Vollziehung dieser 3. Änderungsgenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz - Az. 63 ImG 23/2012 - wird hiermit angeordnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, Widerspruch eingelegt werden.

Der dritte Änderungsbescheid kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und denjenigen die im Verfahren Einwendungen erhoben haben schriftlich beim Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven / oder elektronisch unter: info(at)landkreis-cuxhaven.de, möglichst unter Angabe des Aktenzeichens Az.: 63 ImG 23/2012 Ä 3, angefordert werden.

Auslegung der Entscheidung

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids liegt in der Zeit vom 17. August 2020 bis einschl. 31. August 2020 zwei Wochen zur Einsichtnahme unter Anwendung der Vorschriften aus § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes – PlanSiG aus. Die Auslegung erfolgt elektronisch auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven unter
https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Umweltinformationen.

Entspr. § 3 Abs. 2 PlanSiG wird die Auslegung als zusätzliches Informationsangebot wie folgt durchgeführt:

im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 04721 66-2473 oder 66-2477, zu folgenden Zeiten:

montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr;

und

im Bürgerbüro der Samtgemeinde Hadeln in Otterndorf, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu folgenden Zeiten:

Montag, Mittwoch: 08:30 Uhr - 14:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 31. August 2020 gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Cuxhaven, 06.08.2020 LANDKREIS CUXHAVEN
Der Landrat
 

In Vertretung
Bammann
Kreisrätin