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27.06.2013

Einführung des Betreuungsgeldes

Hinweis: Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015 wurde das Betreuungsgeldgesetz für nichtig erklärt und ist daher seit Inkrafttretens des Urteils unwirksam.

Am 20.02.2013 ist das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes veröffentlicht worden. Es tritt zum 01.08.2013 in Kraft.

Das Betreuungsgeld kann für Kinder gezahlt werden, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden. Die Gewährung der Leistung schließt sich an die Zahlung des Elterngeldes an. Ein paralleler Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld ist nicht möglich. Das Betreuungsgeld kann in der Zeit vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Sofern nur ein Elternteil Elterngeld in Anspruch nimmt und daher nur 12 Monate Elterngeld gezahlt wird, kann das Betreuungsgeld auch früher gewährt werden. In jedem Fall wird das Betreuungsgeld für maximal 22 Monate gezahlt. Zu Beginn beträgt der monatliche Zahlbetrag 100 Euro pro Kind, ab August 2014 erhöht er sich auf 150 Euro.
Kein Betreuungsgeld kann gezahlt werden, sofern das Kind in einer Kindertageseinrichtung (Krippe) aufgenommen ist.

 
Anträge auf Gewährung des Betreuungsgeldes sind beim Landkreis Cuxhaven zu stellen. Antragsvordrucke liegen zur Zeit jedoch noch nicht vor. Es wird einen landesweit einheitlichen Antragsvordruck geben, der aktuell vom Sozialministerium in Hannover erarbeitet wird. Sobald der Antragsvordruck verfügbar ist, wird dieser auf der Internetseite des Landes (http://www.ms.niedersachsen.de) veröffentlicht. Eine entsprechende Information wird es dann auch auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven geben.
Bis zur Veröffentlichung der Antragsvordrucke können formlose Anträge gestellt werden. In diesen Fällen wird der Antragsvordruck zugesandt, sobald dieser veröffentlicht wurde.
Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven für das Betreuungsgeld sind:

Herr Voß Tel. 04721/662422
Email f.voss@landkreis-cuxhaven.de

Frau Hesse Tel. 04721/662307
Email m.hesse@landkreis-cuxhaven.de

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven