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Einschränkung des Tagestourismus und Maskenpflicht während der Osterfeiertage

Bereits im vergangenen Jahr standen die Ostertage unter den Vorzeichen des Corona Virus. Nun sorgt die Pandemie ein weiteres Mal dafür, dass ein Osterfest, wie wir es kennen, nicht möglich sein wird: Treffen mit der Familie sind kaum möglich, Außengastronomie und Übernachtungstourismus sind weiterhin untersagt. Ein Tagesausflug mag da für viele Menschen eine verlockende Alternative darstellen. Doch um den Anstieg der Infektionszahlen abzumildern, sollte auch auf vermeidbare Mobilität möglichst verzichtet werden. Beliebte Bereiche des Landkreises Cuxhaven werden daher über das Osterfest nicht als Ziel für auswärtige Besucher zur Verfügung stehen.

„Besonders bei gutem Wetter haben wir an beliebten Ausflugszielen, wie zum Beispiel der Strand-Promenade in Cuxhaven oder dem Beerster See, eine hohe Besucherdichte. Größere Ansammlungen lassen sich kaum vermeiden“, erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Wir haben uns daher in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cuxhaven und den Bürgermeistern der Stadt Geestland, der Gemeinden und Samtgemeinden dazu entschlossen, den Tagestourismus an diesen besonders beliebten Zielen im Cuxland über das Osterfest zu verbieten.“

Zum Schutz der hiesigen Bevölkerung wird der Tagestourismus in bestimmten Teilen des Landkreises Cuxhaven von Donnerstag, 1. April 2021, bis einschließlich Montag, 5. April 2021, verboten. Dies betrifft folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Otterndorf
  • das Gebiet der Stadt Cuxhaven
  • das Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste
  • das Gebiet der Ortschaft Imsum sowie das Gebiet des Kurparks und des Bederkesaer See ein schließlich des gesamten Seerundwegs in der Ort schaft Bad Bederkesa der Stadt Geestland
  • das Gebiet der Ortschaften Dedesdorf-Eidewarden und Wiemsdorf der Gemeinde Loxstedt und
  • das Gebiet der Ortschaften Sandstedt und Rech- tenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen.

Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind Personen mit erstem Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven und in der Seestadt Bremerhaven, Besitzer von Zweitwohnungen in der Stadt und im Landkreis Cuxhaven sowie Personen, die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison auf Parzellen auf Campingplätzen oder auf Bootsliegeplätzen eingemietet sind.

„In der Stadt Cuxhaven verzeichnen wir glücklicherweise relativ wenige Corona-Fälle. Diese vergleichsweise gute Quote möchten wir halten und unsere Mitmenschen in der Stadt primär schützen“, erläutert Cuxhavens Oberbürgermeister Uwe Santjer diese Entscheidung und fügt ergänzend hinzu: „Ein weiterer Baustein ist dabei auch die vorübergehende Ausweitung der Maskenpflicht während der Ostertage.“

Maskenpflicht in der Stadt Cuxhaven wird ausgeweitet

Mit einer erweiterten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wollen Stadt und Landkreis Cuxhaven besonders an beliebten Plätzen für einen erhöhten Schutz sorgen, wenn das beginnende Frühlingswetter und das Osterfest die Menschen nach draußen locken. Aus diesem Grund gilt in Im Landkreis Cuxhaven an folgenden Orten im oben erwähnten Zeitraum die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Vom 1. April 2021, bis einschließlich 5. April 2021 (jeweils in der Zeit von 9 bis 17 Uhr):

a. Gemeinde Wurster Nordseeküste:

  • In der Ortschaft Dorum-Neufeld in den Bereichen Außendeich, am Kutterhafen sowie zum Bereich des Bade- und Hundestrandes auf den dort befindlichen befestigten Wegen, Plätzen und Promenaden.
  • In der Ortschaft Wremen in den Bereichen Wremer Fischereihafen sowie Strandstraße bis Wremer Tief auf den dort befindlichen befestigten Wegen, Plätzen und Promenaden.

b. Stadt Cuxhaven

  • Im Ortsteil Döse auf dem „Jonathan-Zenneck-Weg“
  • Im Ortsteil Duhnen die „Duhner Strandstraße“ und der Platz „Am Dorfbrunnen“
  • Im Ortsteil Sahlenburg auf dem als Spielstraße ausgewiesenen Teil der Wernerwaldstraße ab dem Verkehrskreisel und in der „kleinen Fußgängerzone“

Unverändert gilt bis einschließlich dem 18. April 2021 die Maskenpflicht an folgenden Stellen in der Stadt Cuxhaven weiter (jeweils in der Zeit von 9 bis 20 Uhr):

  • Nordersteinstraße (inkl. Kaemmererplatz, Holstenplatz, Penzencer Platz, Vanneter Platz, Hafnarfjördurplatz)
  • Segelckestraße (im Bereich der ausgebauten Fußgängerzone)
  • Schillerstraße (im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Schillerplatz und Alter Deichweg)

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven