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06.04.2022

Endlich wieder Osterfeuer!

Nach 2 Jahren „Corona-Pause“ ist es in diesem Jahr wieder möglich, den alten Brauch der Osterfeuer zu feiern. Gerade aufgrund der langen Pause möchte der Landkreis Cuxhaven an einige grundlegende Regeln erinnern. Bitte beachten Sie daher unbedingt die nachfolgenden Hinweise für die Vorbereitung und das Abbrennen des Osterfeuers:

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist eine öffentliche Veranstaltung, die bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden muss (mache Gemeinden behalten sich eine Genehmigung vor). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ordnungsamt, was in Ihrer Gemeinde gilt.

„Osterfeuer“ gehören zum Osterbrauchtum und dürfen daher nur von Karsamstag bis Ostermontag vom Einsetzen der Dämmerung bis Mitternacht abgebrannt werden.

Für das Osterfeuer dürfen nur Buschwerk und Baumschnitt verwendet werden. Das Feuer darf nicht durch Flüssigbrennstoffe (z. B. Benzin) oder sonstige chemische Mittel oder Abfälle entfacht oder unterhalten werden. Das Verbrennen von Abfällen wie beispielsweise Sperrmüll, behandeltes Holz, Paletten, Reifen, Verpackungen, Kunststoffe und Chemikalien ist verboten. Wird dies missachtet, können empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Verursacher kann auch zur Beseitigung der Brandreste und des verunreinigten Bodens in einer Entsorgungsanlage verpflichtet werden.

Schichten Sie Ihr Osterfeuer nach Möglichkeit erst am letzten Tag auf. Das späte Aufschichten kommt Käfern, Wildbienen, Hasen oder Kaninchen, Igel und Spitzmäusen zugute, die ansonsten in den Buschhaufen Unterschlupf suchen. Viele Vögel beginnen bereits mit dem Nestbau; Vogelarten wie Zaunkönig und Rotkehlchen brüten gern in solchen Buschhaufen. Sollte das Buschwerk schon längere Zeit bereitliegen, sollten die Haufen unbedingt am Tag vor dem Osterfeuer noch einmal umgeschichtet werden, um Tiere, die dort Schutz suchen, nicht zu gefährden.

Für den Brandschutz sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen. Das Osterfeuer ist während des Abbrennens ständig zu beaufsichtigen. Mindestabstände zu Gehölzen, Wegen, Gebäuden sind zu beachten. Bei aufkommendem Wind und zunehmendem Funkenflug ist das Osterfeuer zu löschen. Feuer und Glut sind am Ende der Veranstaltung vollständig zu löschen. Danach sollte der Feuerplatz auf Glutnester, neues Entflammen und (unterirdische) Schwelbrände kontrolliert werden. Die Brandrückstände (Asche, nichtverbrannte Reste) sind zu entsorgen. Nähere Auskünfte zum den einzuhaltenden Brandschutzregelungen und zur Eignung der Plätze, auf denen das Feuer entzündet werden soll, erteilen die Ordnungsämter der Gemeinden.

Haben Sie Fragen zur Durchführung eines Osterfeuers? Ihre zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung hilft Ihnen gern weiter. Soweit es (nur) um abfallrechtliche Fragen geht, steht Ihnen die Abfallberatung des Landkreises unter Tel. 04721/66-2553 oder 66-2606 zur Verfügung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven