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26.10.2021

Geflügelpest: Gänsemastbetrieb in Brunsbüttel betroffen - Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Cuxhaven

Nachdem das Vogelgrippe-Virus des Subtyps H5N1 in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bereits in der vergangenen Woche durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Wildvögeln bestätigt wurden ist nun auch ein Geflügelhalter betroffen. In der Gemeinde Brunsbüttel im Landkreis Dithmarschen, ist der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einem Gänsemastbetrieb amtlich festgestellt worden. Die um den Betrieb eingerichtete Überwachungszone von 10 km (früher: „Beobachtungsgebiet“) reicht bis in die Landkreise Cuxhaven und Stade hinein. Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven hat entsprechende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verfügt. Für Geflügelhalterinnen und -halter in Teilen der Bereiche Neuhaus/Oste und Geversdorf gelten damit ab übermorgen besondere Maßnahmen.

Insbesondere gilt für Halterinnen und Halter aus diesem Gebiet eine Aufstallpflicht. Das Geflügel des Bestandes muss so gehalten werden, dass das Eindringen von Wildvögeln ausgeschlossen werden kann. Aus diesen Haltungen darf zudem weder lebendes Geflügel noch Geflügelfleisch, andere Geflügelerzeugnisse oder Futtermittel verbracht werden. Die Betriebe sind in besonderem Maße verpflichtet, die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten.

Das Veterinäramt des Landkreises empfiehlt auch den Geflügelhalterinnen und –haltern im übrigen Landkreis Cuxhaven unabhängig von der Bestandsgröße, besonders aufmerksam zu sein und sorgfältig auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Es besteht jederzeit die Gefahr, dass das Virus von der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände eingetragen wird.

Der Landkreis Cuxhaven ist Durchzugsgebiet für viele Wildvogelarten das Risiko für die Übertragung der Geflügelpest ist daher hoch. Bereits im vergangenen Winter und Frühjahr sind im Landkreis mehrere Infektionen bei Wildvögeln aber auch in Hausgeflügelbeständen festgestellt worden. „Die damit verbundenen Folgen und Einschränkungen haben zu großen Belastungen bei den betroffenen Geflügelhalterinnen und –haltern geführt“, berichtet die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt, und unterstreicht damit die Wichtigkeit der bekannten Biosicherheitsmaßnahmen.

Sie empfiehlt allen Halterinnen und Haltern dringend , besonders auf erhöhte Tierverluste im Bestand oder auf klinische Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, zu achten. „In dem Fall ist eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben und unerlässlich, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen“, so die Amtstierärztin.

Eine Ansteckung des Menschen mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe gilt als unwahrscheinlich. Dennoch sollten tote Tiere niemals mit bloßen Händen angefasst werden.

Geflügelhalterinnen und -haltern stellt der Landkreises Cuxhaven ein Merkblatt zur Verfügung, das auf der Internetseite des Landkreises unter diesem Link abrufbar ist.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven