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22.07.2022

Geflügelpest: Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand in Beverstedt - ab Samstag Auflagen für Geflügelhalter

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat gestern Nachmittag den Ausbruch der Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Landkreis Cuxhaven offiziell bestätigt, nachdem positive Laborbefunde des Lebensmittel- und Veterinärinstitutes (LVI) Oldenburg diesen Verdacht bereits am Vortag sehr nahe gelegt haben. Um den Ausbruchsort in der Gemeinde Beverstedt werden daher zwei abgestufte Restriktionszonen eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und –transporte ab dem morgigen Samstag (23. Juli 2022) strenge Auflagen gelten. Auch Teile der Landkreise Osterholz und Rotenburg sind davon betroffen.

Die von Fachleuten als aviäre lnfluenza bezeichnete Viruserkrankung ist für Haus- und Wildgeflügel hochansteckend. Das Veterinäramt hat auf dem Betrieb bereits die Tötung des gesamten Bestandes und alle weiteren nach dem Tierseuchenrecht notwendigen Maßnahmen veranlasst. Um den Betrieb und den betroffenen Bestand wird eine Sperrzone eingerichtet. Diese beinhaltet eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Für die rund 120 Betriebe in der Schutzzone gilt eine strenge Aufstallungs- und Abschirmungspflicht für Geflügel. In der Überwachungszone unterliegen rund 470 Geflügelhaltungen der amtlichen Beobachtung. Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier, Futtermittel sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte, die von Geflügel und Federwild stammen, dürfen die Betriebe nicht ohne Genehmigung des Veterinäramtes verlassen.

Geflügelhalterinnen und -halter im Überwachungsbereich sind gehalten, niemandem Zutritt zu ihren Beständen zu gewähren und besonders umfangreiche Hygienemaßnahmen einzuhalten. In der Überwachungszone liegen auch Teile der Landkreise Osterholz und Rotenburg. Diese Landkreise werden die notwendigen Maßnahmen ihrerseits zeitnah verfügen.

Ob sich ihre Geflügelhaltung in der Sperrzone (Schutz- oder Überwachungszone) befindet, können Tierhalterinnen und Tierhalter anhand der Allgemeinverfügung und einer dazugehörigen Karte erkennen. Sie ist auch auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht: https://www.landkreis-cuxhaven.de/Themenbereiche/Lebensmittel-Tiere/.

Unabhängig davon gilt für alle Geflügelhalterinnen und - halter im Landkreis Cuxhaven: Um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, sollten auch jetzt im Sommer die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Und auch wenn dies häufig schwer fällt: Es sollte unbedingt vermieden werden, Wildvögel, die geschwächt oder mit Anzeichen einer Erkrankung aufgefunden werden, zu berühren, geschweige denn mitzunehmen und zu versorgen. Das Vogelgrippevirus tritt derzeit vermehrt im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, das Virus durch ein solches Verhalten auf den eigenen oder einen anderen Bestand zu übertragen, ist sehr groß.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven