Seiteninhalt

Pressearchiv

02.05.2013

Geldwäschegesetz

Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GWG) unter dem 10.04.13 eine Allgemeinverfügung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten erlassen.

Danach sind Güterhändler mit Hauptsitz im Landkreis Cuxhaven, die mit Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und Uhren, Kunstgegenständen und Antiquitäten, Kraftfahrzeugen, Schiffen und Motorbooten oder Luftfahrzeugen handeln, unter Umständen verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt veröffentlicht und kann mit Begründung beim Landkreis Cuxhaven zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Genauere Informationen erhalten die Betroffenen von Montag – Donnerstag vormittags unter der Telefonnummer 04721-662061. Sie sind zudem auf der Homepage unter www.landkreis-cuxhaven.de/Handel und Gewerbe/Geldwäsche nachzulesen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven