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19.09.2017

Gemeinden und Landkreis führen Abfrage zu den Abfallgebühren durch

Als Beitrag zur Erhöhung der Gebührengerechtigkeit beabsichtigt der Landkreis Cuxhaven zum 01.01.2019 eine neue Gebührensystematik bei der Grundgebühr für die Abfallentsorgung einzuführen.

Dies sieht auch das aktuelle Abfallwirtschaftskonzept vor. Die Grundgebühr ist derzeit für jedes an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück zu entrichten. Dabei ist maßgebend die Anzahl „selbständig nutzbarer“ Wohngebäude auf einem Grundstück, unabhängig davon wie viele Wohnungen und/oder Gewerbebetriebe auf dem jeweiligen Grundstück sind. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass dies in der praktischen Umsetzung zu Abgrenzungsproblemen oder zu als ungerecht empfundenen Unterscheidungen geführt hat. Über die grundstücksbezogene Grundgebühr werden die Kosten abgedeckt, die unabhängig von der Restmüllmenge anfallen (z.B. Sperrgutabfuhr, Sondermüllsammlung) und die dadurch bedingt sind, dass ein Grundstück überhaupt an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist.

Ab 2019 soll die Systematik der Abfallgebühren im Landkreis Cuxhaven einfacher und gerechter werden. Künftig soll sich die Grundgebühr nach der Nutzungsintensität des Grundstücks richten, also nach der Anzahl der Wohnungen und/oder Gewerbetriebe (=Nutzungseinheiten) auf dem Grundstück. Ab 2019 wird für ein Grundstück mit mehreren Wohnungen eine höhere Grundgebühr fällig, als für ein Einfamilienhaus mit nur einer Wohnung. Eine verlässliche Aussage über die endgültige Gebührenhöhe kann jetzt noch nicht getroffen werden. Dieses hängt vom Ergebnis der Gebührenkalkulation ab, die erst möglich ist, wenn die Anzahl der Nutzungseinheiten feststeht. Insgesamt werden sich die Grundgebühren aber gerechter verteilen. Die endgültige Entscheidung über die Gestaltung und Höhe der Gebühr trifft der Kreistag voraussichtlich Ende 2018.

Zur Berechnung der Abfallgebühren wird eine aktuelle Datenbasis zu den Grundstücken und den darauf befindlichen Wohnungen sowie Gewerbetrieben benötigt. Die Daten, die bei den Gemeinden vorliegen, sind teilweise veraltet oder ungenau. Zur Ermittlung der Nutzungseinheiten sind die Gemeinden daher auf die Unterstützung der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angewiesen.

Mit der Erfassung und Auswertung der Daten wurde der Dienstleister AIXDATA GmbH in 50171 Kerpen beauftragt. Im Laufe des Monats Oktober 2017 erhält jede Grundstücks-eigentümerin und jeder Grundstückseigentümer über die Firma AIXDATA GmbH ein Schreiben der zuständigen Gemeinde zur Abfrage der aktuellen Nutzung übersandt. Grundstücke in der Stadt Cuxhaven sind nicht betroffen. Jedes Schreiben enthält auch Erläuterungen zur Datenerfassung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu dieser Aktion sowie Ausfüllhinweise. Der Erhebungsbogen ist innerhalb einer Frist mittels beigefügtem Freiumschlag zurückzusenden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Daten online zu erfassen. Das Formular kann ab 10.10.2017 im Internet unter der Adresse www.cuxland-abfallwirtschaft.de abgerufen werden. Hier finden sich ebenfalls weitere Erläuterungen. Die Seite ist auch über den Internetauftritt der Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven www.landkreis-cuxhaven.de>>Wir für Sie>>Abfallwirtschaft erreichbar.

Weitere Fragen beantworten gerne die auf dem Erfassungsbogen genannten Ansprechpartner in den jeweiligen Gemeinden und die Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven (Telefon: 04721 662525 oder 662606, Email: abfallberatung@landkreis-cuxhaven.de).

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven