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Aktuelles

 

17.05.2018

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung für die Errichtung von zwei Hähnchenmastställen in der Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Gemäß § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG wird die Entscheidung über den Antrag nach dem BImSchG von Herrn Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland für die Neuanlage und den Betrieb der nachstehend näher bezeichneten Anlage öffentlich bekannt gemacht.

Der Tenor der Genehmigung vom 14.05.2018 lautet wie folgt:

Aufgrund des Antrages vom 27.07.2016, zuletzt vervollständigt am 13.12.2017, wird Herrn Heino Schween, Brookhornsweg 11, 27624 Geestland, gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 10 des BImSchG die Genehmigung für den Neubau von zwei Hähnchenmast­ställen mit jeweils 42.000 Plätzen und den Neubau eines Behäl­ters für kontaminiertes Wasser (519,54 m³) sowie den Neubau von fünf Futtersilos (je 40 m³) auf dem Baugrundstück in der Stadt Geestland, Gemarkung Bederkesa, Flur 27, Flurstück 19 erteilt.

Darüber hinaus enthält die Genehmigung neben der Kostenent­scheidung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Be­dingungen und Auflagen) und Hinweise. Das maßgebliche BVT-Merkblatt für die o. a. Anlage ist das Merkblatt „Beste verfügbare Techniken der Intensivhaltung von Geflügel und Schweinen“.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Mo­nats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Neben­bestimmungen kann in der Zeit vom 18.05.2018 bis zum 31.05.2018 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (mon­tags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
  • Stadt Geestland, Rathaus II, Bad Bederkesa, Am Markt 8, 27624 Geestland, im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr sowie am ersten Samstag im Monat von 08:00 bis 12:30 Uhr).

Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid sind ge­mäß § 10 Abs. 8 a BImSchG auch im Internet unter http:// www.landkreis-cuxhaven.de und dort über den Pfad „Themen­bereiche > Umweltinformationen > Immissionsschutz“ einseh­bar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegen­über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zuge­stellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Be­scheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchs­frist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 13/2016) angefordert werden.

Cuxhaven, 17.05.2018 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
Bielefeld