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14.03.2019

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Nordleda, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven...

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Nordleda, Samtgemeinde Land Hadeln, Landkreis Cuxhaven, Teil-Repowering des Windparks Nordleda

Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Cuxhaven

Die Firma PNE WIND AG (jetzt: PNE AG), Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven hat mit Antrag vom 18.08.2016 die Erteilung einer Ge­nehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergiean­lagen des Typs „Siemens SWT-3.2-113“ mit einer Leistung von jeweils 3,2 MW nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG – in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung) beantragt. 

Die sechs Windenergieanlagen (WEA) haben eine Nabenhöhe von 92,50 m, einen Rotordurchmesser von 113,00 m bei einer Gesamthöhe von 149,00 m.                            
Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten geplant:

„WEA 1“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstücke 25 u. 28,
„WEA 2“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstücke 9 u. 12/1,
"WEA 3“ – Gemarkung Nordleda, Flur 11, Flurstück   2,
„WEA 4“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 30/3,
„WEA 5“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 16,
„WEA 6“ – Gemarkung Nordleda, Flur 12, Flurstück 19/1.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der sechs Windenergieanlagen sind darüber hinaus folgende Maßnahmen geplant:

Rückbau von 26 (von 43 bestehenden) Windenergieanlagen, sechs neue Kranstellflächen, wegebauliche Maßnahmen, Kabelverlegungen, naturschutzfachliche erforderliche Kompensationsflächen und -maßnah­men.

Mit dem Betrieb der Windenergieanlagen soll unmittelbar nach Vorlage der Genehmigung und Abschluss der Errichtungsarbeiten begonnen werden.

Die Errichtung der Windenergieanlagen bedarf nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG i.V. mit § 1 sowie Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. Verord­nung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Ver­ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Der Landkreis Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven ist hierfür zuständige Genehmigungsbehörde.

Entsprechend der Übergangsvorschriften in § 74 Abs. 1 u. 2 des UVPG in der z.Z. geltenden Fassung sind die Vorschriften des Teil 2 Abschnitt 1 über die Vorprüfung des Einzelfalls der vor dem 16. Mai 2017 gelten­den Fassung des UVPG weiter anzuwenden und das Verfahren nach der Fassung des UVP-Gesetzes, welche vor dem 16.Mai 2017 galt, zu Ende zu führen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß §§ 3a, 3c Satz 1  i.V. mit Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 UVPG durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung hatte ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprü­fung erforderlich ist.

Das Genehmigungsverfahren ist daher unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 i.V. mit § 10 BImSchG in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Das geplante Vorhaben und das  Ergebnis der UVP-Vorprüfung werden hiermit bekannt gemacht.                             

Zusammen mit den Antragsunterlagen werden auch die für die Umwelt­verträglichkeitsprüfung notwendigen Unterlagen nach § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) öffentlich ausgelegt. Diese sind: 

  • Anträge nach BImSchG, NBauO, Wasserrecht, Luftverkehrsrecht und auf sofortige Vollziehung
  • Projektbeschreibung und
  • Allgemeinverständliche Zusammenfassung
  • Übersichtspläne zu WEA-Standorten u. Verkabelung
  • Topografische Karten und Amtliche Lagepläne
  • Technische Beschreibung des beantragen WEA-Typs
  • Darstellungen/Zeichnungen der WEA und ihrer Teile
  • Angaben zur Betriebseinstellung und zum Rückbau
  • Rückbauverpflichtungserklärung, Erklärung zu Rückbaubürgschaft
  • Bauvorlagen, Pläne und Unterlagen zu wegebaulichen Maßnah­men, Wegebestandsplan und Wegebauplan
  • Bodenbilanzierung
  • Antrag nach § 57 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
  • Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
  • Maßnahmen bei Eisansatz
  • Tages- und Nachtkennzeichnung der WEA
  • Bauvorlagen: zu Brandschutz u. zum Arbeitsschutz,
  • Blitzschutz- und Erdungssystem der WEA,
  • Angaben zu Aufstiegshilfen (Lift und Leitern).
  • Schalltechnisches Gutachten mit Abregelungskonzept, Aussagen zum Infraschall
  • Technische Daten u. Beschreibung Schattenwurfmodul
  • Schattenwurfgutachten u. Schattenabschaltkalender
  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) u. UVP-Bericht
  • Ergebnisbericht Brut- und Gastvogelerfassung
  • Raumnutzungsanalyse Weißstorch
  • Fledermausgutachten, Fledermausabschaltzeiten
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und spezielle arten­schutzrechtliche Prüfung (saP)
  • Wiesen- u. Rohrweihenuntersuchung, Synopse 1 und 2
  • Konzept zur Risikominimierung Wiesen- u. Rohrweihen
  • Kompensationsmaßnahmenplanung: Zuordnung der Windenergie­anlagen u. Übersichtspläne
  • Baugrundgutachten
  • Gutachten zur Standorteignung (Turbulenzgutachten)
  • Antrag auf luftverkehrsrechtliche Zustimmung
  • Koordinatenblatt/Koordinaten der beantragten WEA
  • Beschreibung Rückbaumaßnahmen d. vorhandenen Altanlagen 

Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen gemäß § 10 Absatz 3 Satz 2 BImSchG und § 10 Abs. 1 S. 7 u. 8 der 9. BImSchV vom  

18. März 2019 bis einschließlich 18. April 2019

bei den folgenden Stellen zu den angegeben Zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus:

  • Zentrales Informationsportal über Umweltverträglichkeitsprüfun­gen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/Portal)
  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr)
  • Bürgerbüro der Samtgemeinde Land Hadeln, Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf, zu den Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8:30 - 14:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Mit dem Beteiligungsverfahren nach § 11 der 9. BImSchV wurde bereits am 07.09.2016 von der Genehmigungsbehörde begonnen.                                       
Entspr. § 10 Abs. 1 S. 2 u. 3. der 9. BImSchV werden folgende vorlie­genden, entscheidungserheblichen behördlichen Unterlagen/Stellungnahmen ebenfalls öffentlich ausgelegt:                                                                                       

  • Telefonica (Richtfunktrassenbetreiberin) v. 02.11.2016
  • Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 03.11.2016                                   
  • Landkreis Cuxhaven: Amt Wasser- und Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaft) v. 13.12.2016 und 21.12.2016
    Regionalplanung v. 12.10.2016
    Baudenkmalpflege v. 28.10.2016
    Naturschutzamt/Bauaufsicht v. 20.10.2016, 03.03.2017, 19.04.2018, 14.08.2018 und 30.11.2018
  • Amtsblatt Nr. 39 v. 27.10.2017 (Auszug): Veröffentlichung der Bekanntmachung des Fortschreibung des sachlichen Teilplans Windenergie des Regionalen Raumordnungsplans des Landkrei­ses Cuxhaven (RROP 2017)
  • Amtsblatt Nr. 40 v. 02.11.2017 (Auszug): Veröffentlichung der Bekanntmachung der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 6 „Windpark Nordleda“ der Gemeinde Nordleda

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 (1) Satz 2 der 9. BImSchV bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins, also bis einschl. 20. Mai 2019, schriftlich oder elektronisch bei den genann­ten Auslegungsstellen geltend gemacht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlos­sen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG).

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind dem Antragsteller bekannt zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen des Einwenders dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden sollen, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbe­hörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet der Erörte­rungstermin statt, werden sämtliche form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen am

Donnerstag den 20.06.2019, ab 10:00 Uhr,
im Raum 1 „Sitzungssaal“ des Landkreises Cuxhaven,
Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven,

erörtert. Sollte die Erörterung am 20. Juni 2019 nicht abgeschlossen werden können, wird sie am darauffolgenden Werktag zur gleichen Zeit am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er soll denjenigen, die Einwendun­gen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläu­tern. Die Einwendungen werden auch dann erörtert, wenn der Antrag­steller oder die Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu die­sem Erörterungstermin nicht erscheinen. Einwendungen, die auf be­sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, werden im Erörterungster­min nicht behandelt. Findet ein Erörterungstermin nicht statt, so wird dies gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Die Entscheidung über den Antrag wird gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BImSchG u. § 21a der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 u. Abs. 8 BImSchG).

Cuxhaven, 14.03.2019 LANDKREIS CUXHAVEN
 

Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin