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Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Leistungsbeschreibung

Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Rechtsgrundlage

Online-Dienste

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