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16.06.2005

Verwaltungsgericht Stade entscheidet gegen

Landkreis und Gemeinde Rund 36 m soll der Mobilfunkmast hoch werden, der als Antennenträger für das Mobilfunknetz D 2 in Sellstedt, Geestensether Str., erstellt werden soll.

Landkreis und Gemeinde haben diese Baumaßnahme für nicht genehmigungsfähig angesehen. Strittig war besonders der Standort des Vorhabens, der nördlich des genehmigten Windparks liegt. Hier waren Landkreis und Gemeinde aus städtebaulichen Gründen der Auffassung, dass der Mast entweder in den Windparkbereich mit integriert oder in ein etwa 800 m entferntes Gewerbegebiet verlegt werden soll. Deshalb hat der Landkreis die Baugenehmigung abgelehnt, was auch von der Bezirksregierung bestätigt worden war. Nun hat das Verwaltungsgericht Stade mit Urteil vom 01.06.2005 der Klage der Firma Vodafone stattgegeben, mit der die Erteilung der Baugenehmigung begehrt worden war. Da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, kann vom Landkreis Cuxhaven keine Stellungnahme abgegeben werden, ob die Einlegung von Rechtsmitteln in Erwägung gezogen wird.



Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven