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14.01.2015

Gut sichtbare Hausnummern können Leben retten

Für den Einsatz der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist es von elementarer Wichtigkeit den Einsatzort schnellstmöglich zu erreichen.

Viel zu oft kommt es aber vor, dass wertvolle Sekunden oder gar Minuten bei der mühsamen Suche nach der richtigen Hausnummer verloren gehen.

Oftmals sind die Nummern sehr klein, unbeleuchtet, zugewachsen oder schlicht nicht vorhanden. Leider ist es keine Seltenheit, dass die Helferinnen und Helfer eine Straße mehrfach auf der Suche nach der richtigen Hausnummer durchfahren müssen oder mit der Notfallausrüstung unnötig lange Fußwege zurücklegen müssen, um das richtige Haus zu finden.

Dies kostet wertvolle Zeit – Zeit, die unter Umständen über Leben oder Tod entscheidet.

Für eine schnelle Hilfe und somit für Ihre eigene Sicherheit ist es daher von besonderer Wichtigkeit, dass Ihre Hausnummer klar zu erkennen ist!

 
Nachfolgend einige Hinweise:

  • Die Hausnummer sollte von der Straße aus klar erkennbar und eindeutig zuordbar sein.
  • Es sollten große, gut lesbare und kontrastreiche Ziffern verwendet werden.
  • Hilfreich sind insbesondere bei Dunkelheit beleuchtete Hausnummern.
  • Die Hausnummer darf nicht durch Bäume, Pflanzen, Gegenstände oder Bauten verdeckt werden.
  • Befindet sich ein Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Straße, so sollte dieses mit einem Hinweisschild an der Straße gekennzeichnet werden.
  • Liegt der Hauseingang seitlich oder auf der Rückseite des Gebäudes, wäre die Anbringung eines extra Hinweisschildes an der Vorderseite des Hauses empfehlenswert.
  • Bei Mehrfamilienhäusern sollte das entsprechende Klingelschild richtig und gut lesbar beschriftet sein.


Weitere hilfreiche Tipps bei einem Rettungseinsatz:

  • Bei Notfällen während der Dunkelheit sollte jegliche Beleuchtung am Eingangsbereich des Hauses eingeschaltet werden.
  • Für den Fall, dass sich der Hauseingang seitlich oder an der Rückseite des Gebäudes befindet oder das Haus über einen Seiteneingang oder Anbau verfügt, über den die Hilfsperson schneller und/oder einfacher zu erreichen ist, sollte dieses der Leitstelle beim Anruf der Notrufnummer 112 mitgeteilt werden.
  • Eine Person, die an der Straße auf das Eintreffen der Rettungskräfte wartet, um diese einzuweisen, kann das Eintreffen bei der Hilfsperson maßgeblich beschleunigen.

 
Im Übrigen: Nach § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch ist das Anbringen einer Hausnummer gesetzlich vorgeschrieben. Die Details der Gestaltung werden bei einigen (Samt-) Gemeinden im Kreisgebiet durch ortsrechtliche Bestimmungen verbindlich geregelt, z.B. Gefahrenabwehrverordnung.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven