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25.05.2023

Haben Sie schon Ihren Führerschein getauscht?

Auch weiterhin läuft die Führerschein-Umtausch-Aktion bei den Führerscheinstellen auch im Kreisgebiet Cuxhaven. Je nach Geburts- bzw. Ausstellungsdatum sind die Fristen zum Tausch unterschiedlich. Frühzeitig soll in der jeweiligen Tauschphase ein Termin vereinbart werden.

Wenn ich Zeit habe, dann gehe ich zum Amt – oder – ach, der Umtausch hat noch lange Zeit. Diese und ähnliche Gedanken gehen einem schonmal durch den Kopf, bis dann in den Medien am Ende des Jahres auf den Führerscheinumtausch des eigenen Jahrganges bis zum 19. Januar des kommenden Jahres hingewiesen wird. Auf einmal ist doch nicht mehr so viel Zeit und man gerät in Stress. Es muss nicht erst soweit kommen, der Führerschein kann schon frühzeitig getauscht werden. Hierfür kann bei der jeweiligen Wohnortgemeinde ein Termin vereinbart werden. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Cuxhaven können gerne beim Landkreis Cuxhaven einen Online-Termin unter dem Link https://www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS  vereinbaren.

Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt der Umtausch gestaffelt.

Die Umtauschfristen lauten wie folgt:

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven