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Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung
[Nr.99063013000000 ]

Immissionsschutz

Allgemeine Informationen zum Immissionsschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, aber auch den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Immissionen sind z. B. Geräusche, Gerüche, ferner auch Stäube, Gase oder Flüssigkeiten. 

Das wichtigste Gesetz auf dem Gebiet des Immissionsschutzes ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen dazugehörigen Verordnungen. Darüber hinaus existieren noch weitere diverse technische Vorschriften zu diesem Rechtsgebiet.

Eine Vielzahl von Anlagen fällt unter das Immissionsschutzrecht, für die eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.


Der Landkreis Cuxhaven ist als Immissionsschutzbehörde u.a. zuständig für die Genehmigung folgender Anlagen:

  • Anlagen zur Intensivtierhaltung von Geflügel, Schweinen und Rindern
  • Anlagen zur Güllelagerung
  • Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern

Die für einen Genehmigungsantrag erforderlichen Unterlagen sind stark abhängig von der Art und der Größe der Anlage. Sofern Sie beabsichtigen, einen Genehmigungsantrag zu stellen, ist es sinnvoll, vor Antragstellung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufzunehmen.

Antragsunterlagen

Sie finden hier:

  • Einen Vordruck für eine Anzeige oder einen Genehmigungsantrag nach BImSchG und
  • eine vollständige Übersicht der für eine Anzeige oder einen Antrag notwendigen Unterlagen.
    Diese Übersicht ist für alle denkbaren Arten von Anlagen ausgelegt; es sind im jeweiligen Verfahren natürlich nur die Unterlagen einzureichen, die für die konkrete Anlage erforderlich sind.
  • Dieser Link bringt Sie außerdem zum vollständigen Download-Angebot der Niedersächsichen Gewerbeaufsicht für den Bereich des Immissionsschutzes.

Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner

in der Gemeinde Hagen i. Br., Gemeinde Wurster Nordseeküste, Samtgemeinde Land Hadeln und der Samtgemeinde Börde Lamstedt:

Telefon: 04721 66-2463
Fax: 04721 66-270651
E-Mail: o.rutzen(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 312
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in den Samtgemeinden Hemmor und Land Hadeln (ehem. Am Dobrock) und der Gemeinde Stadt Geestland (ehem. Bederkesa):

Telefon: 04721 66-2449
Fax: 04721 66-270183
E-Mail: m.mauel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 311
Nachricht schreiben
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in der Gemeinde Beverstedt, der Gemeinde Stadt Geestland (ehem. Stadt Langen), der Gemeinde Loxstedt, der Gemeinde Nordholz und der Gemeinde Schiffdorf: 

Telefon: 04721 66-2386
Fax: 04721 66-270495
E-Mail: m.holst(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 246
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Leistungsbeschreibung

Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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