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Pressearchiv

11.04.2007

Einschränkungen bei der einzelbetrieblichen Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe (GA) zu erwarten

Für den im Laufe des Jahres 2007 zu erwartenden Beginn der neuen Förderperiode ist der Landkreis Cuxhaven als C-Fördergebiet nach der gewerblichen Gemeinschaftsaufgabe eingestuft worden (36. Rahmenplan der GA).
Danach betragen die Maximalfördersätze in C-Fördergebieten bis zu 35% für kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter), bis zu 25% für mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) und bis zu 15% für große Unternehmen (über 250 Mitarbeiter).

Die auf Vorgaben des Wirtschaftsministeriums beruhende Bewilligungspraxis der NBank berücksichtigt bei Förderentscheidungen eine Reihe von qualitativen Kriterien (z.B. Arbeitsplatzeffekt, Innovationsgrad, Erstförderung etc.) sowie auch den Aspekt der Mittelverfügbarkeit.

Im Ergebnis führt dies im Durchschnitt zu deutlich unter den Maximalfördersätzen liegenden tatsächlichen Normalansätzen. An die Höchstförderung heranreichende Bewilligungen sind nur in Einzelfällen und nach Ministerentscheid zu erwarten. Dieses hat die Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven fortan bei der Beratung von investitionswilligen Unternehmen zu berücksichtigen.

Künftig betragen die Normalansätze bei der GA in C-Fördergebieten wie dem Landkreis Cuxhaven 20% (klein), 15% (mittel) bzw. 12% (groß) bei Errichtungsinvestitionen sowie 15, 12 bzw. 10 % bei Erweiterungsinvestitionen. Je nach Kriterienerreichung bei der NBank können diese Fördersätze noch variieren.

Im Ergebnis wird dies seitens des Landkreises Cuxhaven und der Agentur für Wirtschaftsförderung Cuxhaven für unbefriedigend gehalten. Auch erste Reaktionen von betroffenen Betrieben, die hohe Erwartungen im Hinblick auf bisherige Presseberichte zur Ziel-1-Förderung hatten, zeigen dies. Die Landkreisverwaltung wird sich in den nächsten Monaten gemeinsam mit anderen betroffenen Teilräumen der Ziel-1-Region Lüneburg gegenüber der Landesregierung für eine stärkere finanzielle Ausstattung des niedersächsischen GA-Programms einsetzen.