Seiteninhalt

Pressearchiv

30.07.2014

Jochimsen: bestehende Windparks bleiben unangetastet - Furcht von Gemeinden ist unbegründet

Eine ganze Reihe von Windparks, die bereits errichtet sind oder für die Flächenutzungspläne der Gemeinden bestehen, sind im derzeitigen Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Cuxhaven nicht mehr als Vorrangstandorte ausgewiesen.
Das liegt daran, so Erster Kreisrat Jochimsen, dass diese Altstandorte nicht dem jetzigen Kriterienkatalog des Landkreises für Vorrangstandorte entsprechen und deshalb auch nicht als solche ausgewiesen werden können, da der Landkreis ein einheitliches Konzept vorlegen muss. Darauf hat auch die Regierungsvertretung Lüneburg, die das neue RROP des Landkreises zu genehmigen hat, bereits hingewiesen.
Ungeachtet dessen können diese Windparks aber natürlich weiter betrieben werden. Sie erhalten nach dem jetzigen Entwurf des RROP den Status „Bauleitplanerisch gesicherter Bereich“.
Auf diesen Flächen ist die Errichtung von Windenergieanlagen weiterhin möglich, wobei sich die Höhe der Windenergieanlagen allerdings auf die in der rechtsgültigen Bauleitplanung festgelegten Gesamthöhe beschränkt.
Praktisch bedeutet das, dass auf diesen Flächen auch neue Windenergieanlagen, auch leistungsstärkere Anlagen statt der alten Anlagen errichtet werden können, wobei die Höhe allerdings die von den Gemeinden in ihrer Bauleitplanung festgelegte Höhe nicht überschreiten darf.
Damit wird gewährleistet, dass auf diesen Flächen, die oftmals nicht den erforderlichen Abstand zu angrenzenden Wohnbebauungen einhalten, keine neuen hohen Anlagen errichtet werden können.
Nach Auffassung von EKR Jochimsen mag das zwar nicht im Interesse von den Investoren und Flächeneigentümern sein; diese Regelung dient aber dem Anwohnerschutz im Landkreis gegen Anlagenerhöhungen bei Altstandorten, die nicht den Abstand zur Wohnbebauung einhalten, wie er bei neuen Standorten ansonsten erforderlich wäre.

 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven