Pressearchiv
Jugendschutz und Alkohol
Die Auswirkungen des Konsums von Alkohol durch Kinder und Jugendliche wie Gesundheitsschäden, aggressives Verhalten, Gewalt- und Straftaten sind ein Thema, welches immer wieder in Erscheinung tritt und in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Von dieser Thematik wird auch die Arbeit des Jugendschutzes berührt.
Eine Zielsetzung des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen. Die gesetzlichen Vorschriften hierzu finden sich unter anderem im Jugendschutzgesetz (JuSchG).
Die Vorschriften richten sich an alle Erwachsenen, Gewerbetreibende und Veranstalter.
Mit dem Jugendschutzgesetz soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft keinen Gefährdungen ausgesetzt werden, die verantwortlich handelnde Erwachsene nicht zulassen würden.
Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes wird vom Jugendamt des Landkreises Cuxhaven in enger Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde kontrolliert.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind regelmäßig bei öffentlichen Veranstaltungen auf der Straße, wie z. B. dem Altstadtfest in Otterndorf, dem Sommerabend am Meer in Cuxhaven, Frühtanz in Steinau, Tanz in den Mai in Altenwalde und verschiedenen Festivalveranstaltungen und Zeltfeten tätig.
Dem Präventionsgedanken folgend werden hierbei Jugendliche angesprochen, nach dem Alter gefragt, welche Getränke sie dabei haben und gegebenenfalls dürfen die Jugendlichen ihre nicht dem gesetzlichen Alter entsprechenden alkoholischen Getränke entsorgen, indem sie sie ausschütten. In besonderen Fällen wird auch gerne Hilfestellung beim Entleeren der Flaschen gegeben.
Zu vorgerückter Stunde wird dann auch die eine oder andere jugendliche Person gefragt, ob sie zu einem Atemalkoholtest bereit ist. Stellt sich anschließend heraus, dass die Alkoholkonzentration im Atem des Pustenden zu hoch ist und der Allgemeinzustand bereits in Mitleidenschaft gezogen ist, wird die Party für diese Person als beendet erklärt und für einen sicheren Heimweg gesorgt.
Im Herbst dieses Jahres werden in Abstimmung mit der Polizei wieder im gesamten Landkreisgebiet Alkoholtestkäufe durchgeführt werden. Im Landkreis Cuxhaven wurden bereits in den Jahren 2010 und 2011 Alkoholtestkäufe durchgeführt.
Ziel ist die Überprüfung der Einhaltung des § 9 Jugendschutzgesetzes, der die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche regelt. Alkoholische Getränke wie Bier, Sekt oder Wein dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden, branntweinhaltige Getränke sind ein Tabu. Diese dürfen nur an volljährige Personen abgegeben werden.
Verkäufer, Kassierer und Gewerbetreibende sollen durch die Testkäufe überprüft werden, ob sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zur Abgabe von Alkohol an Jugendliche können auch bei Testkäufen Bußgelder erhoben werden.