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Schonzeit für Schwarzwild
Dadurch konnte das Schwarzwild bis auf die zur Aufzucht erforderlichen Elterntiere ganzjährig bejagt werden.
Seit über zwei Jahren wurde in Niedersachsen kein Fall von Schweinepest mehr festgestellt. Aufgrund des nicht übermäßigen Schwarzwildbestandes ist daher eine weitere Schonzeitaufhebung für den Bereich des Landkreises Cuxhaven nicht erforderlich. Mit der im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven veröffentlichten Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Schweinepest im Landkreis Cuxhaven werden im Kreisgebiet die Jagd- und Schonzeiten von Schwarzwild nach Bundes- und Landesrecht wieder hergestellt. Für das Schwarzwild gelten somit folgende
Jagdzeiten:
Keiler und Bachen: 01.08. - 31.01.
Überläufer: 01.04. - 31.01.
Die geltenden Jagdzeiten für Frischlinge bleiben davon unberührt!