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Pressearchiv

31.01.2006

Schonzeit für Schwarzwild

Wegen der als besonders bedrohlich zu bewertenden Ansteckungsgefahr durch Schweinepest wurde im Januar 2003 die Schonzeit für Schwarzwild mit Ausnahme führender Bachen aufgehoben.

Dadurch konnte das Schwarzwild bis auf die zur Aufzucht erforderlichen Elterntiere ganzjährig bejagt werden.

Seit über zwei Jahren wurde in Niedersachsen kein Fall von Schweinepest mehr festgestellt. Aufgrund des nicht übermäßigen Schwarzwildbestandes ist daher eine weitere Schonzeitaufhebung für den Bereich des Landkreises Cuxhaven nicht erforderlich. Mit der im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven veröffentlichten Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Schweinepest im Landkreis Cuxhaven werden im Kreisgebiet die Jagd- und Schonzeiten von Schwarzwild nach Bundes- und Landesrecht wieder hergestellt. Für das Schwarzwild gelten somit folgende

Jagdzeiten:

Keiler und Bachen: 01.08. - 31.01.

Überläufer: 01.04. - 31.01.

Die geltenden Jagdzeiten für Frischlinge bleiben davon unberührt!

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven