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23.05.2021

Keine Testpflicht mehr im Einzelhandel - Landkreis setzt die Landesverordnung um

Die seit dem Vortag gültige Änderung der niedersächsischen Corona- Verordnung macht möglich, dass in Landkreisen mit einer Inzidenz unter 50 in den Verkaufsstellen des Einzelhandels auf einen negativen Schnelltest verzichtet werden kann. Zudem entfallen in Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel.

Der Landkreis Cuxhaven gehört zu den Landkreisen in Niedersachsen, auf die beide Voraussetzungen zutreffen. Damit können die genannten Öffnungsschritte zu Wochenbeginn im Cuxland umgesetzt werden. Ab dem kommenden Dienstag entfällt damit die Pflicht, sich vor dem Besuch eines Einzelhandelsgeschäfts auf das Corona- Virus testen zu lassen. Auch die Kapazitätsbeschränkungen im Einzelhandel werden aufgehoben. Eine kurzfristige Aufhebung der Maskenpflicht im Einzelhandel bei einer Inzidenz unter 35, die in einem Entwurf für die neue Corona- Verordnung zunächst enthalten war, wird es jedoch vorerst nicht geben. Daher findet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin Anwendung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde heute veröffentlicht. Sie ist hier zu finden.

Die Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen endet, wenn der Landkreis Cuxhaven die 7-Tage-Inzidenz von 35 an drei aufeinander folgenden Tagen überschreitet. Sobald die 7-Tage- Inzidenz im Landkreis an drei Tagen den Wert von 50 überschreitet, ist der Zugang zu den Geschäften des Einzelhandels für ungeimpfte oder nicht bereits genesene Personen erneut nur mit einem negativen Schnelltest möglich.

Auch wenn die Testpflicht im Einzelhandel entfällt, bleibt sie in anderen Bereichen, beispielsweise in Museen und in der Außengastronomie, zunächst erhalten. Landrat Kai- Uwe Bielefeld appelliert, die zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten, die im Landkreis Cuxhaven in den vergangenen Wochen eingerichtet worden sind, auch weiterhin regelmäßig in Anspruch zu nehmen: „Regelmäßige Tests tragen dazu bei, Infektionsketten frühzeitig aufzudecken und zu unterbrechen. Machen Sie also gerne auch weiterhin, zum Beispiel vor einem Familienbesuch oder einem Einkaufsbummel, freiwillig einen kostenlosen Schnelltest.“

Informationen rund um die Testungen finden Sie hier auf unserer Homepage. Testmöglichkeiten sind auf dieser interaktiven Karte eingezeichnet.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven