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15.12.2004

Kreisverwaltung ist ab 01.01.2005 zuständig für die Genehmigung der Flächennutzungspläne

Nach Auflösung der Bezirksregierungen mit Ablauf des 31.12.2004 ist der Landkreis für die Genehmigung der Flächennutzungspläne der kreisangehörigen Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Cuxhaven zuständig.
Diese Aufgabe wird in der Kreisverwaltung vom Bauaufsichtsamt wahrgenommen werden. Dies mobilisiert Synergieeffekte, weil aus dem Bauaufsichtsamt heraus die Gemeinden seit langer Zeit bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen fachkompetent Beratung und Unterstützung erfahren.
Das Bauaufsichtsamt war bereits von 1980 bis 1998 zuständig für die Prüfung der Bebauungspläne im Genehmigungs- und Anzeigeverfahren und kann insoweit auf entsprechenden Erfahrungen aufbauen.
Initiativen von gemeindlicher Seite, die auf eine Abschaffung des Genehmigungsverfahrens auch für Flächennutzungspläne hinzielten und im Zuge der Änderung des Baugesetzbuches 2004 eingebracht worden sind, hat der Deutsche Bundestag nicht aufgegriffen. Das Land Niedersachsen hatte sich im Bundesrat insbesondere vor dem Hintergrund der EU-rechtlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung der Umweltberichte ebenfalls für die Beibehaltung der Genehmigungspflicht ausgesprochen.