Seiteninhalt

Pressearchiv

Landrat übergibt Urkunden an zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Landrat Kai-Uwe Bielefeld überreichte kürzlich den Bezirkschornsteinfegern Andreas Garms und Nils Börger im Beisein des Obermeisters der Schornsteinfegerinnung Stade Heinrich Brand ihre Bestellungsurkunden zum 1. Januar 2016

Sie hatten sich zuvor in einem Auswahlverfahren durchgesetzt und behalten somit ihren Kehrbezirk. Börger wurde für den Kehrbezirk Cuxhaven XVII mit Sitz in Lamstedt und Garms Cuxhaven II mit Sitz in Beverstedt bestellt. Die Bestellung gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Das Schornsteinfegerhandwerk hat sich sehr verändert im Laufe der Zeit, heute sind die Schornsteinfeger seltener auf dem Dach zu sehen, dafür umso mehr in Sachen Umweltschutz und Energieeffizienz unterwegs, wie der Landrat Kai-Uwe Bielefeld bei der Verleihung betonte. Der Verleihung wohnten auch alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Cuxhaven bei.

Im Anschluss hielten die Bezirksschornsteinfeger mit Fachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz Peter Itjen und dem zuständigen Sachbearbeiter für das Schornsteinfegerwesen Florian Janz ihre jährliche Dienstbesprechung ab.
Kehrbezirke

Im Landkreis Cuxhaven gibt es insgesamt 19 Kehrbezirke. Erst im letzten Jahr wurden 12 Kehrbezirke im Landkreis Cuxhaven europaweit neu ausgeschrieben und vergeben. Bei dem Kehrbezirk mit Sitz in Stotel gab es einen Wechsel, er wird seit dem 1. Januar 2015 von Herrn Hüttmeyer geführt.

Die weiteren Kehrbezirke sind wie folgt vergeben:

Sören Staats ist verantwortlich für den Kehrbezirk Cuxhaven I 
Vitali Schmidt für Cuxhaven III,
Lutz von Holten für Cuxhaven IV,
Robert Itjen für Cuxhaven V,
Norbert Schnabel für Cuxhaven VI,
Andreas Martens für Cuxhaven VII,
Marco Diercks für Cuxhaven VIII,
Helmut Ehlen für Cuxhaven XIV,
Torsten Matuschak für Cuxhaven XV,
Marko Bolowski für Cuxhaven XVI, Michael Rinas für Cuxhaven XVIII,
Manfred Stark für Cuxhaven XX,
Thomas Meier für Cuxhaven XXII,
Joachim Stach für Cuxhaven XXIV,
Carsten Schlesinger für Cuxhaven XXV und Frank Burmester für Cuxhaven XXVI.

Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz ermöglicht es seit dem 1. Januar 2013 jedem Hauseigentümer, sich für die nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Leistungen, wie z. B. Kehrarbeiten, Emissionsmessungen der Heizungsanlage oder die Prüfung der Abgaswege, seinen Schornsteinfeger selbst auszusuchen. Damit liegen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hier im Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben. Zusätzlich sind sie aber auch beliehene Unternehmer mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen. Dazu zählen u. a.

  • Durchführung der Feuerstättenschau und der Erlass des jeweiligen Feuerstättenbescheides
  • Entscheidung über vorläufige Sicherungsmaßnahmen an Feuerstätten
    (z. B. vorläufige Stilllegung)
  • Anlassbezogene Überprüfungen
  • Bescheinigung zur Bauabnahme von Feuerstätten gemäß landesrechtlicher Regelungen Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten
  • Kehrbuchführung und Mängelverfolgung

 


Das Foto zeigt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Cuxhaven (es fehlt Joachim Stach) nach der Urkundenverleihung durch Landrat Kai-Uwe Bielefeld mit den Verantwortlichen für das Schornsteinfegerwesen Peter Itjen und Florian Janz.