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Pressearchiv

05.12.2017

Langjähriger Bezirksschornsteinfegermeister Norbert Schnabel geht in den Ruhestand

Nach 23 Jahren als Bezirksschornsteinfegermeister im Landkreis Cuxhaven, geht Norbert Schnabel Ende des Jahres in den Ruhestand.

Die Nachfolge tritt Michael Plümer am 1. Januar 2018 an. Marco Diercks wurde erneut zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Nordholz ernannt.

Die Schornsteinfeger Marco Diercks und Michael Plümer sind zu bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern des Landkreises Cuxhaven bestellt worden.

Landrat Kai-Uwe Bielefeld überreichte ihnen in einer feierlichen Runde im Kreishaus ihre Bestellungsurkunden. Beide werden zum 1. Januar 2018 für die Dauer von 7 Jahren bestellt. Sie hatten sich zuvor in einem Auswahlverfahren durchgesetzt. Marco Diercks verwaltet den Kehrbezirk Cuxhaven VIII mit Sitz in Nordholz bereits seit 2011.

Michael Plümer, welcher ebenfalls aus Nordholz kommt, wurde erstmalig für den Kehrbezirk Cuxhaven VI mit Sitz in Dorum bestellt und übernimmt damit den Kehrbezirk von Norbert Schnabel, der diesen bereits seit 1994 führt. Zuvor führte Norbert Schnabel 19 Jahre lang den Kehrbezirk Harburg XII. Seine Ausbildung absolvierte er bei Wilhelm Offermann in Neuenwalde. Nach drei Jahren bestand er 1969 die Gesellenprüfung, 1973 die Meisterprüfung. Zum 31.12.2017 geht er in den wohlverdienten Ruhestand.

Landrat Kai-Uwe Bielefeld bedankte sich bei Norbert Schnabel für die lange und gute Zusammenarbeit. Er betonte dabei auch den hohen Stellenwert des Schornsteinfegerhandwerks und wies auf dessen Wandel im Laufe der Zeit hin. Heute seien die Schornsteinfeger seltener auf dem Dach zu sehen, dafür umso mehr in Sachen Umweltschutz und Energieeffizienz unterwegs. Der Bestellung wohnten auch die weiteren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, die Verwaltung der Aufsichtsbehörde des Landkreises Cuxhaven sowie der Obermeister der Schornsteinfegerinnung in Stade, Heinrich Brand, bei.


Kehrbezirke

 
Der Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) übt die Aufsicht über insgesamt 19 Kehrbezirke aus. Jeder Kehrbezirk wird durch einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwaltet, welcher jeweils für die Dauer von 7 Jahren bestellt wird.

Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

 
Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz ermöglicht es seit dem 1. Januar 2013 jedem Hauseigentümer, sich für die nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Leistungen, wie z. B. Kehrarbeiten, Emissionsmessungen der Heizungsanlage oder die Prüfung der Abgaswege, seinen Schornsteinfeger selbst auszusuchen. Damit liegen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hier im Wettbewerb mit anderen Schornsteinfegerbetrieben.

Zusätzlich sind sie aber auch beliehene Unternehmer mit hoheitlichen Aufgaben und Befugnissen, die nur sie ausführen dürfen. Dazu zählen:

• Durchführung der Feuerstättenschau und der Erlass des jeweiligen Feuerstättenbescheides

• Entscheidung über vorläufige Sicherungsmaßnahmen an Feuerstätten (z. B. vorläufige Stilllegung)

• Anlassbezogene Überprüfungen

• Bescheinigung zur Bauabnahme von Feuerstätten gemäß landesrechtlicher Regelungen Kontrolle der Einhaltung der Eigentümerpflichten

• Kehrbuchführung und Mängelverfolgung

• Hilfe bei der Brandbekämpfung in seinem Bezirk

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven