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Pressearchiv

19.01.2006

Keine Leerung ohne richtige Plakette

Die Gemeinden, Samtgemeinden und die Stadt Langen versenden Anfang des Jahres 2006 mit den Müllgebühren-bescheiden an alle Haushalte im Landkreis Cuxhaven (ohne Stadt Cuxhaven) neue Plaketten für die Restmüllbehälter.

Die Plaketten dienen als Nachweis dafür, dass die Entsorgungsgebühr auch der tatsächlichen Behältergröße entspricht.
Die Plaketten sind mit dem Aufdruck „60 l“, „80 l“, „120 l“ oder „240 l“ versehen, entsprechend der Größe des Restmüllbehälters, den der jeweilige Haushalt nach den amtlichen Unterlagen benutzt. Grüne Plaketten sind für Behälter mit 14-täglicher Abfuhr, violette Plaketten für Behälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr vorgesehen. Für Kontrollzwecke sind die Plaketten fortlaufend nummeriert.

Die Haushalte werden gebeten, den rechten Teil der Plakette auf den Deckel ihres Restmüllbehälters zu kleben. Um die Haftung zu verbessern, sollte die Klebestelle auf dem Deckel zuvor gereinigt werden. Der linke Teil (Kontrollstreifen) dient als Nachweis für die richtige Veranlagung.

Haushalte, die keine Plakette oder eine Plakette mit einem vom tatsächlichen Behältervolumen abweichenden Aufdruck erhalten haben, sollten sich kurzfristig an ihre zuständige Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt wenden und Unstimmigkeiten beheben.

Der Landkreis Cuxhaven weist darauf hin, dass Restmüllbehälter ohne entsprechende Plakette ab Februar 2006, wenn die Plaketten an alle Haushalte versandt sind, nicht mehr geleert werden. Allerdings werden die Mülltonnenbesitzer zunächst mittels einer gelben Banderole, die am Behälter angebracht wird, darauf hingewiesen, dass die Plakette fehlt bzw. Plakettenaufdruck und Behältervolumen nicht übereinstimmen. Sofern die Unstimmigkeit zwischenzeitlich nicht behoben worden ist, wird bei der folgenden Abfuhr die Mülltonne nicht mehr geleert, was mit einer roten Banderole angezeigt wird.


Mit den Plaketten auf den Restmüllbehältern soll sichergestellt werden, dass nur Behälter, die amtlich erfasst und mit der entsprechenden Müllgebühr veranlagt sind, geleert werden.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven