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Pressearchiv

30.10.2013

Ordnungsgemäße Belegung von gefördertem Wohnraum wird überprüft

Wohnraumförderstelle des Landkreises Cuxhaven verhängt Bußgelder

Zahlreiche Vermieter im Landkreis Cuxhaven, denen das Land Niedersachsen den Bau von Mietwohnungen in den 90er Jahren mit zinsgünstigen Darlehen gefördert hatte, erhielten in den letzten Wochen Post vom Landkreis Cuxhaven. Die dortige Wohnraumförderstelle im Amt Bauaufsicht und Regionalplanung war vom Land aufgefordert worden, die Vermieter von sozialem Wohnraum zu überprüfen um Aufschluss darüber zu gewinnen, ob die geförderten Wohnungen auch an hierfür vorgesehene Personen vermietet wurden. Bei Abschluss der Förderverträge mit dem Land hatten sich die Vermieter nämlich verpflichtet, die Wohnungen nur an einen bestimmten Personenkreis zu vermieten, damit im Landkreis ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Dieser Wohnraum ist nur an Personen zu vermieten, denen von der Behörde ein Wohnberechtigungsschein (so genannter B-Schein) ausgestellt wurde. Dieser Nachweis ist vor Unterzeichnung eines Mietvertrages beim Vermieter entsprechender Wohnungen vorzulegen.
Insgesamt 437 solcher geförderten Mietwohnungen gibt es im Landkreis Cuxhaven. Bei der stichprobenartigen Überprüfung von bisher sieben Vermietern von insgesamt 78 Wohnungen ließ sich feststellen, dass eine Vielzahl sich nicht mehr an die vertraglich vereinbarten Pflichten gehalten hat. So wurde beispielsweise bei einem Vermieter von über 30 Wohnungen festgestellt, dass dort nur elf Mieter den Förderbestimmungen entsprechend Wohnraum bezogen hatten. In weiteren elf Fällen konnte zumindest nachträglich der fehlende Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden. Für die anderen Wohnungen muss der Vermieter kostenpflichtige Freistellungsanträge stellen und durch die Behörde prüfen lassen, ob die Vermietung an Mieter ohne B-Schein ausnahmsweise gerechtfertigt sein könnte. Zudem werden die ermittelten Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetzes mit Bußgeldern geahndet.
In einem anderen Fall war von neun Wohnungen nur eine bestimmungsgemäß vermietet. Auch diesem Vermieter drohen nun hohe Bußgelder.
Für die Mitarbeiter der Behörde ist die Überprüfung leider eine zeitaufwendige Tätigkeit, zumal einige Vermieter notwendige Unterlagen nur schleppend oder erst unter Androhung von hohen Bußgeldern zur Verfügung stellen.
Wichtig ist der Wohnraumförderstelle, dass den Mietern, die oft von den Vermietern nur unzureichend oder gar nicht über die Besonderheit von gefördertem Mietwohnraum aufgeklärt wurden, keine unnötigen Belastungen entstehen. Ein Auszug von Personen, deren Einkommen beispielsweise so hoch ist, dass ein Wohnberechtigungsschein auch nachträglich nicht ausgestellt werden kann, soll vermieden werden.
Der Wohnraumförderstelle des Landkreises ist bewusst, dass der Wohnungsmarkt im Landkreis deutlich entspannter ist als in Großstädten, und Vermieter oftmals mit Leerständen zu kämpfen haben. Eine Einhaltung der Spielregeln ist auch im Hinblick auf die Interessen der Mieter aber dringend notwendig.
Für Rückfragen zu dem Thema steht die Wohnraumförderstelle des Landkreises unter der Nummer 04721-662445 zur Verfügung.

 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven