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14.10.2014

Patient Sperrmüll

Seit längerer Zeit sorgen die Sperrmüllmengen im Landkreis Cuxhaven bei den Verantwortlichen für Kopfzerbrechen.

Die Entsorgung von Sperrmüll frisst einen immer größeren Anteil am Gebührenaufkommen auf, das ursprünglich in der Hauptsache für die Entsorgung des Restmülls aus der schwarzen Tonne gedacht war. Entgegen dem niedersächsischen Trend einer deutlichen Verringerung auf 35 kg je Einwohner und Jahr (kg/E/a) in den zurückliegenden Jahren steigen die Sperrmüllmengen im Bereich der Abfallwirtschaft des Landkreises (ohne die Stadt Cuxhaven) auf mittlerweile 50 kg/E/a oder in etwa 1 m³ pro Person.

Der durchschnittliche Haushalt im Landkreis fordert einmal alle zwei bis drei Jahre die Sperrmüllabfuhr an und stellt dabei eine Menge von ca. 5 m³ inklusive großer Elektrogeräte bereit. Zum Vergleich: eine Waschmaschine (mit Bullauge) hat ein Volumen von 0,3 m³. Die Sperrmüllabfuhr im Landkreis konnte bislang von allen Haushalten kostenlos genutzt werden, ganz gleich wie häufig sie angefordert wurde oder welche Mengen bereitgestellt wurden.

Eine auf den ersten Blick griffige Erklärung gibt es für die Mengensteigerung nicht. Ohne über die Ursachen zu spekulieren: Die Abfallwirtschaft des Landkreises wird sich zukünftig an den gängigen Regelungen in den benachbarten Landkreisen und Städten orientieren, die allesamt ein geringeres Sperrmüllaufkommen pro Einwohner und Jahr vorweisen können.

Neue Regelungen für Sperrmüll ab 2015

Die Sperrmüllabfuhr bleibt für alle Haushalte kostenlos, die nur einmal im Jahr eine Sperrmüllabfuhr anmelden und dabei nicht mehr als 6 m³ Sperrmüll bereitstellen. Jede weitere Anmeldung für Sperrmüll in demselben Jahr oder jede weitere Menge Sperrmüll über die ersten 6 m³ hinaus, sind zukünftig gebührenpflichtig.

Bei der Anmeldung ist deshalb unbedingt die Menge in m³ anzugeben, die bereitgestellt werden wird. Diese Angabe ist verbindlich, denn sie wird neben der Anzahl der Anmeldungen pro Jahr als Grundlage für die Gebührenberechnung herangezogen. Bei der ersten Anmeldung im Jahr und einer eingetragenen Menge von 6 m³ wird keine Gebühr erhoben, und der Haushalt erhält einen Sperrmülltermin. In allen anderen Fällen wird von der Entsorgungsfirma zunächst ein Gebührenbescheid versendet. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Nach Eingang der Gebühr bei der Entsorgungsfirma wird der Sperrmülltermin vergeben. Ein Gebührenbescheid wird aller Voraussicht nach aber nur wenige Haushalte betreffen. Die genaue Höhe wird zurzeit kalkuliert und endgültig erst in einer Kreistagssitzung im Dezember beschlossen.

Werden zu einem Abholtermin größere Mengen bereitgestellt als bei der Anmeldung verbindlich vereinbart, bleibt die Übermenge stehen. Der Anmelder wird aufgefordert, diese umgehend von der Straße zu entfernen. Er kann auch sofort eine weitere Anmeldung vornehmen, die dann natürlich gebührenpflichtig ist.

Die kostenlose Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der Abfallverwertungsstation in Hemmoor-Heeßel und bei der Müllverbrennungsanlage in Bremerhaven bleibt daneben wie bisher möglich.

Eine telefonische Anmeldung ist ab 2015 nicht mehr möglich. Die Anmeldung muss schriftlich mit der Postkarte aus dem Abfallkalender, einem Formular zum Herunterladen von der Internetseite des Landkreises oder über das Online-Formular auf der Seite des Landkreises oder Formularen bei den beauftragten Entsorgungsfirmen erfolgen. Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise hierzu zu beachten, die im Abfallkalender 2015 enthalten sein werden.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Sperrmüll? Die Abfallberatung des Landkreises antwortet gerne: Telefon (04721) 662606 oder 662525, Fax (04721) 662538 oder EMail abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de.

 

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven