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Pflegekinder

Pflegekinderdienst

Ansprechpartner

Bezirkseinteilung Pflegekinderdienst

Fachgebietsleiter

Telefon: 04721 66-2864
Fax: 04721 66-270214
E-Mail: o.karau(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.09
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Verwaltung

Telefon: 04721 66-2869
Fax: 04721 66-270943
E-Mail: e.koehler(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.12
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Zuständig für den Bereich

Samtgemeinde Land Hadeln (ehem. SG Am Dobrock & SG Land Hadeln)

Telefon: 04721 66-2868
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: e.frenzel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.17
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Stadt Cuxhaven, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Samtgemeinde Hemmoor

Telefon: 04721 66-2856
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: a.haedecke(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.15
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Stadt Cuxhaven und Gemeinde Schiffdorf

Telefon: 04721 66-2847
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: k.seeboerger(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.10
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Stadt Geestland (ehemals Samtgemeinde Bederkesa)

Telefon: 04721 66-2812
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: s.frauenpreiss(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.16
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Gemeinde Loxstedt, Gemeinde Wurster Nordseeküste (ehem. Nordholz)


Gemeinde Wurster Nordseeküste und Stadt Geestland (ehemals Stadt Langen)

Telefon: 04721 66-2814
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: a.schnieder(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.18
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Gemeinde Beverstedt und Gemeinde Hagen

Telefon: 04721 66-2863
Fax: 04721 66-2840
E-Mail: s.paasch(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.15
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Leistungsbeschreibung

Ein Pflegekind ist ein Kind, das nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie lebt.

Pflegekinder kommen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen in eine Pflegefamilie:

  • Eltern können aufgrund eines Todesfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen
  • Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie z. B. Arbeitslosigkeit oder Trennung und Scheidung in eine schwere Krise
  • Eltern sind mit dem alltäglichen Leben überfordert, sind zu sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein

Verfahrensablauf

Zunächst prüft die zuständige Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. Sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden und sind oft gerade dann erfolgreich, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren.
Verbessert sich die Situation für die Kinder bzw. das Kind durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Suche nach einer geeigneten Pflegefamilie zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignet sein. Insbesondere bei jüngeren Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, ist die Pflegefamilie in den meisten Fällen die geeignete Hilfe.

Muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und "in Obhut" genommen werden, so findet es zunächst Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe. Sind die Eltern mit der notwendigen Hilfe nicht einverstanden, muss die zuständige Stelle zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Dieses kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind, das in der eigenen Familie nicht mehr leben kann, geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist. Dabei geht es um Fragen wie:

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
  • Welche Bedürfnisse hat das Kind?
  • Gibt es Pflegefamilien, die zu diesem Kind passen?

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Niedersachsen bzw. in Deutschland erteilt zudem der PFAD-Niedersachsen e.V.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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