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05.01.2022

Positiver Schnell-, Selbst- oder PCR-Test? Was muss ich tun?

Positiver Schnell-, Selbst- oder PCR-Test? Was muss ich tun?

Das Vorgehen ergibt sich aus der Absonderungsverordnung des Land Niedersachsen hier.

1. Es handelt sich um einen positiven Schnell- oder Selbsttest:

  • Das positive Schnelltestergebnis lässt noch keinen endgültigen Rückschluss darauf zu, ob Sie auch tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert wurden. Es muss daher schnellstmöglich durch eine sogenannte PCR-Testung bestätigt werden. Diese PCR-Testung muss durch einem Arzt oder in einem Testzentrum (bei Testzentrum nur symptomfrei) durchgeführt werden. Hier finden Sie eine Liste aller Teststationen im Landkreisgebiet, die PCR-Tests durchführen.

  • Beim positiven Selbsttest ist eine Meldung per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de zu machen. Als Betreff ist Verdachtsfall anzugeben. Das folgende Formular hier kann für die Meldung genutzt und auch bei der/dem behandelnden Ärztin, Arzt oder Teststation zur Erlangung des PCR-Tests vorgezeigt werden.

  • Bis zum Ergebnis der PCR-Testung begeben Sie sich bitte in häusliche Isolation und vermeiden jeglichen Kontakt zu Ihren Mitmenschen. Sollten Sie den Kontakt zu den Mitmenschen nicht vermeiden können (bspw. Heimreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr), tragen Sie bitte durchgehend eine FFP2-Maske. Des Weiteren beachten Sie bitte Hygienemaßnahmen.

2. Es handelt sich um ein positives PCR-Ergebnis:

Das positive PCR-Ergebnis wird vom Labor dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Sofern Sie den Abstrich von Ihrem behandelnden Ärztin oder Arzt haben durchführen lassen, teilt Ihnen diese/r das Ergebnis ebenfalls mit. Das Gesundheitsamt wird sich telefonisch oder per Post bei Ihnen melden. Aufgrund der hohen Fallzahlen kann die Kontaktaufnahme unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen. Hier bittet die Kreisverwaltung um Geduld. Bitte warten Sie mit der Kontaktaufnahme zur Verwaltung mindestens 3 Tage nach dem positiven PCR Ergebnis. Sollten Sie dann noch keinen Anruf oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) bei gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de.


3. Informieren Sie nach jedem positiven Corona-Testergebnis Ihre engen Kontakte über das Ergebnis. Als Kontaktperson gelten Personen die zu Infizierten oder Schnelltestpositiven Personen in den letzten zwei Tagen oder seid Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand:

  • enger Kontakt (weniger als 1,5 Meter Abstand) mehr als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz - oder -
  • Gespräch (weniger als 1,5 Meter Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von der Dauer - oder -
  • mehr als 10 Minuten Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Raum

Ich bin enge Kontaktperson einer Corona infizierten Person! Was nun?

Die Quarantäne dient Ihrem Schutz und dem Schutz von allen Bürgerinnen und Bürgern vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Die Quarantäne/Absonderung sollte für 10 Tage

  • für enge Kontaktpersonen nach den oben genannten Kriterien oder
  • für Personen, die mit der positiv getesteten Person (PCR-Test muss positiv sein!) in einem gemeinsamen Haushalt leben erfolgen.


Für Personen die Kontakt mit einem Fall hatten der nach RKI Richtlinien zu den besorgniserregenden Virusvarianten (z.B. Omikron) gehört, gelten gesonderte Regelungen (siehe unten)!

Die Pflicht zur Absonderung von engen Kontaktpersonen sowie den Haushaltsangehörigen entfällt, sofern es sich NICHT um die Omikron-Variante handelt, bei geimpften oder genesenen Personen, sofern keine Symptome vorliegen. Eine regelmäßige Testung empfiehlt sich dennoch einige Tage lang.

Was passiert am Ende der Isolations- oder Quarantänezeit?

Jede mit dem Corona-Virus infizierte Person hat, um die Isolation zu beenden, erneut einen Corona-Test vornehmen zu lassen. Dieser ist am letzten Tag der Isolation vorzunehmen. Welches der letzte Tag der Isolation ist, ist der mündlichen bzw. schriftlichen Verfügung zu entnehmen. Ausreichend für die Freitestung ist ein negativer zertifizierter Schnelltest. Dieser kann bei einer vom Landkreis Cuxhaven beauftragten Stelle durchgeführt werden. Eine Liste der Teststellen ist hier einsehbar. Das Test-Ergebnis ist an Gesundheitsamt@Landkreis-Cuxhaven.de zu senden, um daraufhin die telefonische Entlassung aus der Isolation zu erhalten.

Die Vornahme eines PCR-Tests ist nicht notwendig und kann zu unnötigen Verzögerungen des Endes der Quarantäne führen, da das Testergebnis in der Regel nicht am selben Tag vorliegt. Sollte durch den Infizierten kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, verlängert sich die Isolation bis längstens zum 21 Tag. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Isolation automatisch und ohne Freitestung als beendet.

Kontaktpersonen können sich am 7. Tag mit einem negativen zertifizierten Schnelltest selbst aus der Quarantäne entlassen.
Verstöße gegen die Absonderung in Quarantäne können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Omikron Variante: auch geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen in Quarantäne

Alle Personen, die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vollständig geimpft oder genesen sind und selbst dann, wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Eine direkte Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr ergibt sich diese Pflicht schon aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Während sich zu Beginn der Pandemie enge Kontaktpersonen von Infizierten regelmäßig auch in Quarantäne begeben mussten, haben wir uns inzwischen fast daran gewöhnt, dass geimpfte und genesene Personen von dieser Pflicht ausgenommen werden. Diese allgemeine Annahme ist allerdings trügerisch, denn sie gilt nur, wenn die infizierte Person nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) infiziert ist.

Über viele Wochen sind solche Varianten nicht aufgetreten, nun ist aber auch im Landkreis Cuxhaven als „Omikron“ bezeichnete und als besorgniserregend eingestufte Virusvariante bereits aufgetreten. In diesen Fällen ist auch der Umgang mit Kontaktpersonen strenger. Alle Personen, die mit einer mit dieser Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen daher unabhängig von ihrem Impfstatus eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

Wichtig ist, hier nicht auf die Aufforderung des Gesundheitsamtes zu warten, sondern sich sofort selbst abzusondern. Insbesondere bei hohem Fallaufkommen kann es vorkommen, dass eine Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nicht zeitnah oder auch gar nicht erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Absonderung besteht dennoch, sobald Sie darüber informiert sind, dass dieser Kontakt bestanden hat – zum Beispiel, weil eine betroffene Person sie angerufen hat. Werden Dokumente für den Arbeitgeber benötigt, können diese unter Angabe der mit vollständigen Daten, sowie dem Impfstatus per E-Mail bei gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de angefordert werden.
Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven