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11.07.2017

Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 01.07.2017

Unterhaltsvorschussleistungen dienen seit dem 01.01.1980 der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.

Bis zum 30.06.2017 wurde die öffentliche Unterhaltsleistung längstens für insgesamt 72 Monate gewährt und ausschließlich für Kinder bis zur Vollendung ihres 12. Lebensjahres gezahlt. Anspruchsberechtigt waren im Landkreis Cuxhaven in den vergangenen Jahren jeweils knapp 1.000 Kinder.

Mit der zum 01.07.2017 in Kraft tretenden Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz wird zum einen die Begrenzung der Bezugsdauer von maximal 72 Monaten vollständig aufgehoben und der Leistungsanspruch dem Grunde nach bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeweitet.

Für Kinder ab dem 12. Lebensjahr besteht künftig ebenfalls ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Allerdings ist dieser Anspruch von einer der folgenden Zugangsvoraussetzungen abhängig:

  • Der Lebensbedarf des alleinerziehenden Elternteils und des Kindes wird aus eigenen Mitteln gedeckt (Keine Leistungen vom Jobcenter)
  • Das Kind bezieht Leistungen vom Jobcenter, kann aber unter Einbeziehung der Unterhaltsvorschussleistungen seinen Lebensbedarf künftig ohne Leistungen des Jobcenters bestreiten
  • Der alleinerziehende Elternteil erhält Leistungen vom Jobcenter, erzielt aber ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 Euro monatlich

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem sogenannten Mindestunterhalt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieser wird alle zwei Jahre im Rahmen der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt. Hieraus ergeben sich seit dem seit dem 01.01.2017 folgende monatliche Beträge:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro.

Die Anzahl der Kinder, die zukünftig von der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes profitieren werden, kann gegenwärtig noch nicht ermittelt werden. Mittelfristig ist allerdings zu erwarten, dass sich die Anzahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen verdoppeln wird.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen und Ansprechpartner finden Sie zum Stichwort Unterhaltsvorschuss unter http://www.landkreis-cuxhaven.de/Unterhaltsvorschuss

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven