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14.08.2020

Schülerbeförderung ab Schuljahresbeginn im Landkreis Cuxhaven im Regelbetrieb mit Maskenpflicht

Derzeit ist davon auszugehen, dass ab Schuljahresbeginn der Unterricht nahezu in einem Regelbetrieb – mit geringfügigen Einschränkungen – in den Schulen stattfinden wird.

Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen ansteigt, wurden bereits weitere Szenarien (Wechselmodell und Quarantäne bzw. Shutdown) vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt und dem Niedersächsischen Kultusministerium erarbeitet.

Die Schülerbeförderung wird ab Schuljahresbeginn ebenfalls wieder in einem „Regelbetrieb“ erfolgen. Die vom Landkreis alternativ angedachte zusätzliche Beförderung zur dritten Unterrichtsstunde sowie die damit verbundene zusätzliche Rückfahrt nach der achten Unterrichtsstunde, die dazu beitragen könnte, dass die Busse nicht so voll sind und so das Corona-Risiko zu mindern, wurde mit den Beförderungsunternehmen besprochen und den Schulen vorgestellt. Diese zusätzliche Beförderung würde allerdings erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Schulen haben im Rahmen einer Umfrage fast flächendeckend die zusätzliche Beförderung abgelehnt, da dies organisatorisch als nicht leistbar beschrieben wurde. Somit fahren die Busse wieder nach dem gültigen Fahrplan. Eine Ausweitung der Buskapazitäten im bestehenden Fahrplan ist leider nicht möglich. Auch die Nachbarlandkreise verfahren so.

Die Schülerbeförderung wird im gesamten Landkreis Cuxhaven im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durchgeführt. Im ÖPNV gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen, soweit dies möglich ist. Der geforderte Mindestabstand von 1,50 m kann ab Schuljahresbeginn in den Bussen voraussichtlich nicht eingehalten werden. Insoweit gilt eine konsequente Maskenpflicht. Der Landkreis Cuxhaven bietet jedoch den Erziehungsberechtigten zukünftig an, dass sie ihre Kinder selber zur Schule fahren können, wenn diese nachweislich zur Risikogruppe gehören. Ein ärztliches Attest ist beim Landkreis Cuxhaven, Amt Schulen und Kultur, vorab vorzulegen und eine entsprechende Fahrtkostenerstattung nach der bestehenden Satzung kann dann beantragt werden. Antragsvordrucke sind auf der Homepage des Landkreises Cuxhaven (im Formularbereich unter S für Schülerbeförderung) erhältlich.

Für Fragen steht das Amt Schulen und Kultur unter der Tel.-Nr. 04721 66-2424 und der E-Mail schuelerbefoerderung(at)landkreis-cuxhaven.de zur Verfügung.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven