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Sportförderung

Förderung des Sportstättenbaus (Vereine)

Nach den Richtlinien über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven vom 11. November 2015 kann der Neu-, Aus- und Umbau sowie die Sanierung von Sportstätten in der Trägerschaft von Vereinen, die dem Kreissportbund angeschlossen sind, gefördert werden.

Bei allen Vorhaben müssen sich die Gemeinden/Samtgemeinden mit mindestens dem gleichen Förderungsanteil wie der Landkreis an der Gesamtfinanzierung beteiligen.

Die Zuweisungen des Landkreises betragen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel grundsätzlich bis zu
20 v. H. der als förderungsfähig anerkannten Kosten.

Die Anträge sind für das Jahr  2025 spätestens bis zum 31.08.2024 einzureichen. Den Anträgen sind die notwendigen Bauzeichnungen, Lagepläne, ausführliche Erläuterungen, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne beizufügen.

Über vorliegende Förderanträge entscheidet der Kreisausschuss im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Richtlinie über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven (ab 01.01.2022)

Richtlinie über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven (bis 31.12.2021)

Richtlinie über die Förderung des Sportstättenbaus im Landkreis Cuxhaven (bis 31.12.2020)

Antrag Sportförderung

Stellungnahme der Gemeinde  

Antrag auf Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Verwendungsnachweis 

Nachweis über Eigenleistungen Vereinsangehöriger