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12.07.2021

Staatsvertrag ausgelaufen - Landkreis Cuxhaven erhält Zuständigkeiten

Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven nimmt seit Monatsbeginn die Aufgaben der Überwachung für die EU zugelassenen Fischereierzeugnisbetriebe im Stadtgebiet Cuxhaven sowie die Aufgaben der Grenzkontrollstelle wahr.

Diese Aufgaben wurden dem Landkreis Cuxhaven seitens des Land Niedersachsen erstmalig übertragen. Beim heutigen Pressetermin wurden, in Anwesenheit von Landrat Kai-Uwe Bielefeld, Kreisrätin Bammann, Frau Dr. Tomien-Burfeindt sowie Vertreterinnen und Vertretern vom Übergang betroffener Unternehmen, die Hintergründe dieses Übergangs erläutert.
Zu den Hauptaufgaben der Grenzkontrollstelle Cuxhaven gehört unter anderem die Überwachung und Abfertigung von tiefgefrorenen Fischereierzeugnissen aus nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Kreisrätin Babette Bammann freut sich, dass durch diese Aufgabenübertragung zukünftig diverse, zuvor bestehende, Doppelzuständigkeiten weg fallen. „Die Wirtschaftsbeteiligten unterliegen nun nur noch dem Landkreis Cuxhaven als zuständige kommunale Überwachungsbehörde“, so Bammann. Sämtliche EU-zugelassenen Fischereierzeugnisbetriebe im Hafengebiet der Stadt Cuxhaven profitieren damit von dieser Neuregelung.
Um den Zuständigkeitswechsel für alle Beteiligten so reibungslos wie möglich zu gestalten, wird die in dem Bereich langjährig eingesetzte und erfahrene Veterinärin Frau Dr. Prange den Landkreis Cuxhaven auch weiterhin in dieser speziellen Zuständigkeit, insbesondere in der Grenzkontrollstelle Cuxhaven, unterstützen. Landrat Kai-Uwe Bielefeld ist überzeugt, dass dies ein wichtiger Faktor für einen reibungslosen Übergang ist. „Die Kenntnisse und Erfahrungen von Frau Dr. Prange unterstützen den reibungslosen Übergang in entscheidender Weise“, macht er deutlich.


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Ein neues Schild für neue Aufgaben: Landrat Kai-Uwe Bielefeld sorgt persönlich dafür, dass die neue Zuständigkeit für alle erkennbar ist.

Die Kontrollaufgaben für den Fischereihafen lagen seit 1937 durchgehend bis 1978 im Aufgabenbereich der Stadt Cuxhaven. Anschließend übernahm das Staatliche Fischereiamt die Zuständigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben. Im Jahr 1978 wechselte durch das Achte Gesetz zur Gebiets- und Verwaltungsreform die Dienststelle des Regierungsveterinärrates des Stadtkreises Cuxhaven mit sämtlichen Überwachungsaufgaben zum Landkreis Cuxhaven. Ausgenommen waren lediglich die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung am Fischereihafen (Stadtgebiet Cuxhaven, Grenzkontrollstelle), die in die Zuständigkeit des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes für Fische und Fischwaren Cuxhaven fielen. Diese Ausnahmeregelung wurde in dem Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.07.1977 im niedersächsischen Ministerialblattes Nr. 34/1977 S. 909 veröffentlicht.

Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zwischen dem Land Bremen und dem Land Niedersachsen im Juli 2004 war - im Gebiet der Stadt Cuxhaven - die Freie Hansestadt Bremen, für die Wahrnehmung der lebensmittelrechtlichen sowie in Bezug auf die Zertifizierung für Drittlandexporte auch der tiergesundheitsrechtlichen Überwachung zugelassener Fischereierzeugnisbetriebe und zugelassener Kühlhäuser, die Fischereierzeugnisse lagern, zuständig. Darüber hinaus wurde mit dem Staatsvertrag der Stadt Bremen die Durchführung der Einfuhrkontrollen in der Grenzkontrollstelle Cuxhaven übertragen. Anlässlich des Auslaufens des Staatsvertrages kam es zu der Zuständigkeitsübertragung an den Landkreis Cuxhaven.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven