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02.02.2015

Stallpflicht für Hausgeflügel wird aufgehoben

Der Landkreis Cuxhaven hebt die Stallpflicht für Hausgeflügel auf, weil nach Abschluss von vielen tausend Untersuchungen bei Hausgeflügel kein weiteres hochpathogenes Geflügelpestvirus festgestellt worden ist.

In der Wildvogelpopulation ist das hochpathogene Geflügelpestvirus allerdings noch vorhanden, was durch einige wenige Nachweise in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern belegt ist.

Die Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis Cuxhaven entbindet den Geflügelhalter aber nicht, weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen (Infektionsschutzmaßnahmen für seine Tiere) einzuhalten.

Insbesondere:

  • sein Geflügel nur an Stellen zu füttern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben
  • Futter, Einstreu, Einrichtungen usw., mit denen das Hausgeflügel in Berührung kommt, nur an Stellen zu lagern, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben
  • Abklärung des Geflügelpest-Seuchenverdachts bei
    • Verlusten von mindestens 3 Tieren, bzw. 2 % der gehaltenen Tiere, wenn der Geflügelbestand größer als 100 Tiere ist
    • erhebliche Verminderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme
  • keine Betriebsfremden in den Bestand lassen, wenn keine betriebseigene Kleidung getragen wird.

Ein Geflügelpestausbruch betrifft nicht nur den einen Seuchenausbruchsbetrieb, sondern viele andere Geflügelhalter auch, was an der Aufstallpflicht im Landkreis Cuxhaven seit November 2014 deutlich wird. Alles aufgrund von Geflügelpestausbrüchen in Betrieben, die mehr als 100 Kilometer entfernt von Cuxhaven liegen.

Die Auswirkungen für viele im Ausbruchsfall sind groß, so dass die beschriebenen Vorsichtsmaßnahmen für den einzelnen Geflügelhalter nicht nur eine gesetzliche Vorgabe sind, sondern im Einzelfall auch helfen, die eigenen Tiere und ihr Wohlbefinden zu schützen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven