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11.11.2021

Stille Feiertage im November sollten beachtet werden

Der Landkreis Cuxhaven bittet alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, am Volkstrauertag und Totensonntag auf den ernsten Charakter dieser besonderen Feiertage Rücksicht zu nehmen und die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage zu beachten.

Im November weist der Kalender zwei „stille Feiertage“ aus: den Volkstrauertag am 14. November und den Totensonntag, der in diesem Jahr auf den 21. November fällt. Auch wenn die aktuell geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen viele Veranstaltungen wieder möglich macht, gelten an diesen Tagen besondere Regeln, die dem Charakter dieser besonderen Feiertage entsprechen.

An beiden Feiertagen sind von 5:00 Uhr morgens an Veranstaltungen in Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen und Diskotheken, die über den bloßen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, verboten. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind nicht gestattet, sofern sie gewerblicher Art sind.

Nichtgewerbliche öffentliche Sportveranstaltungen sind möglich, wenn auf Auf- und Umzüge, Unterhaltungsmusik oder Festveranstaltungen verzichtet wird. Öffentliche Veranstaltungen, die der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen, sind erlaubt.

Zulässig sind auch nichtgewerbliche Ausstellungen, die weder durch ein Beiprogramm noch auf andere Weise den ernsten Charakter dieser Feiertage beeinträchtigen.

In Zweifelsfällen erteilen die Ordnungsämter der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Auskunft.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven