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04.06.2021

Veranstaltungen 2021 – Landkreis und Schützenverbände sehen kaum Möglichkeit für Schützenfeste

Trotz zahlreicher Lockerungen, die die niedersächsische Corona Verordnung inzwischen zulässt, werden Schützenfeste in der bewährten Form bis mindestens Ende August nicht umsetzbar sein. Darauf haben sich Vertreter der Schützenverbände am vergangenen Donnerstag mit dem Ersten Kreisrat Friedhelm Ottens und Mitgliedern des Krisenstabes verständigt. Alternative Veranstaltungen und der Schießbetrieb sind aber angesichts der niedrigen Inzidenzen unter Auflagen möglich.

In einer Videokonferenz haben sich die Beteiligten über die Aussichten ausgetauscht, die sich in diesem Jahr für die Planung der Schützenfeste, Vereinsveranstaltungen und den Schießbetrieb abzeichnen. Nach übereinstimmender Einschätzung der Beteiligten steht fest, dass Schützenfeste in der üblichen Form bis mindestens Ende August nicht vertretbar sein werden. „Auch wenn die Fallzahlen derzeit niedrig sind, ist die Lage fragiler, als zu Beginn des vergangenen Sommers“, macht Stabsleiter Friedhelm Ottens bewusst. „Die beliebten Volksfeste mit ihren Aufmärschen, einem Glas Bier in geselliger Runde und Tanz am Abend bieten dem Virus derzeit noch zu viel Raum.“

Welche Veranstaltungen alternativ denkbar sein könnten, hängt von den einzelnen Vorhaben ab. Als Beispiel berichtet der Präsident des Schützenkreises Unterelbe, Richard Schütt, von der Absicht des Schützenvereins Altenbruch, eine entsprechend konzeptionierte Nachmittagsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner anzubieten. „Die Vereine sind ein fester Bestandteil des dörflichen Lebens und möchten für die Bevölkerung wieder sichtbar werden“, so Schütt.

Solchen Vorhaben erteilt der Krisenstab des Landkreises grundsätzlich keine Absage. Stabsmitglied Torsten Köhne versichert, dass Veranstaltungen, die der aktuellen Corona Verordnung entsprächen, grundsätzlich möglich seien. „Bei der Entwicklung des Konzeptes können wir gerne unterstützen“, bietet er an und empfiehlt den Vereinen, möglichst frühzeitig Kontakt zum Landkreis aufzunehmen.

Der normale Schießbetrieb wird durch die aktuelle Verordnung wieder ermöglicht. Vorausgesetzt wird die Umsetzung eines entsprechenden Hygienekonzepts. „Ein Musterkonzept stellen die Verbände in der Regel zur Verfügung“, berichtet Köhne und versichert, dass die Hygienekonzepte vor Aufnahme des Trainingsbetriebes nicht extra dem Gesundheitsamt vorgelegt werden müssen.

Richard Schütt bedankt sich ausdrücklich für die bisherige verbandsübergreifende Zusammenarbeit. „Das hilft allen Schützenvereinen, möglichst gut durch die Pandemie zu kommen“, bekräftigt er.

Die Teilnehmer der Videokonferenz haben vereinbart, Anfang August erneut zusammenzukommen, um einen Blick auf den Stand der Dinge zu werfen. Als Multiplikatoren werden die Teilnehmer die Ergebnisse jeweils in ihre Bereiche kommunizieren.

Für Fragen ist der Krisenstab des Landkreises unter der E-Mail-Adresse gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de zu erreichen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven