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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
[Nr.99108012005000 ]

Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Formulare

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Karte anzeigen

Telefon: 04771 602-0
Fax: 04771 602-144
E-Mail: samtgemeinde(at)hemmoor.de
http://www.hemmoor.de
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Brameler Straße 13
27619 Schiffdorf
Karte anzeigen

Telefon: 04706 181-0
Fax: 04706 181-239
E-Mail: gemeinde(at)schiffdorf.de
http://www.schiffdorf.de/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Am Wedenberg 20
27612 Loxstedt
Karte anzeigen

Telefon: 04744 480
Fax: 04744 48-55
E-Mail: gemeinde(at)loxstedt.de
http://www.loxstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland

Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Stadtverwaltung:

Rathaus I (Langen)
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
Karte anzeigen

Telefon: 04743 937-1111
Fax: 04743 937-1149
https://www.geestland.eu/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt

Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:

Schützenstraße 20
21769 Lamstedt
Karte anzeigen

Telefon: 04773 899-0
Fax: 04773 899-199
E-Mail: rathaus(at)boerde-lamstedt.de
http://www.lamstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Beverstedt

Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Beverstedt

Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:

Schulstraße 2
27616 Beverstedt
Karte anzeigen

Telefon: 04747 181-0
Fax: 04747 181-50
E-Mail: info(at)gemeinde-beverstedt.de
http://www.beverstedt.de/
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