Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
[Nr.99108012005000 ]
Leistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Formulare
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
21745 Hemmoor
Karte anzeigen
Telefon: 04771 602-0
Fax: 04771 602-144
E-Mail: samtgemeinde(at)hemmoor.de
http://www.hemmoor.de
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27619 Schiffdorf
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Telefon: 04706 181-0
Fax: 04706 181-239
E-Mail: gemeinde(at)schiffdorf.de
http://www.schiffdorf.de/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27612 Loxstedt
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Telefon: 04744 480
Fax: 04744 48-55
E-Mail: gemeinde(at)loxstedt.de
http://www.loxstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland
Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Stadtverwaltung:
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
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Telefon: 04743 937-1111
Fax: 04743 937-1149
https://www.geestland.eu/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
27632 Wurster Nordseeküste
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Telefon: 04742 870
Fax: 04742 87199
E-Mail: gemeinde(at)gwnk.de
http://www.sglandwursten.de
http://www.wurster-nordseekueste.de/
http://www.sglandwursten.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
21769 Lamstedt
Karte anzeigen
Telefon: 04773 899-0
Fax: 04773 899-199
E-Mail: rathaus(at)boerde-lamstedt.de
http://www.lamstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Beverstedt
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Beverstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27616 Beverstedt
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Telefon: 04747 181-0
Fax: 04747 181-50
E-Mail: info(at)gemeinde-beverstedt.de
http://www.beverstedt.de/
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