Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
[Nr.99108013005000 ]
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Hemmoor
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
21745 Hemmoor
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Telefon: 04771 602-0
Fax: 04771 602-144
E-Mail: samtgemeinde(at)hemmoor.de
http://www.hemmoor.de
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Schiffdorf
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27619 Schiffdorf
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Telefon: 04706 181-0
Fax: 04706 181-239
E-Mail: gemeinde(at)schiffdorf.de
http://www.schiffdorf.de/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Loxstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27612 Loxstedt
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Telefon: 04744 480
Fax: 04744 48-55
E-Mail: gemeinde(at)loxstedt.de
http://www.loxstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland
Abweichende Zuständigkeit Stadt Geestland
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Stadtverwaltung:
Sieverner Straße 10
27607 Geestland
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Telefon: 04743 937-1111
Fax: 04743 937-1149
https://www.geestland.eu/
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Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Wurster Nordseeküste
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
27632 Wurster Nordseeküste
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Telefon: 04742 870
Fax: 04742 87199
E-Mail: gemeinde(at)gwnk.de
http://www.sglandwursten.de
http://www.wurster-nordseekueste.de/
http://www.sglandwursten.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt
Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Börde Lamstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Samtgemeindeverwaltung:
21769 Lamstedt
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Telefon: 04773 899-0
Fax: 04773 899-199
E-Mail: rathaus(at)boerde-lamstedt.de
http://www.lamstedt.de/
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Abweichende Zuständigkeit Samtgemeinde Beverstedt
Abweichende Zuständigkeit Gemeinde Beverstedt
Für Gemeindestraßen wenden Sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung:
27616 Beverstedt
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Telefon: 04747 181-0
Fax: 04747 181-50
E-Mail: info(at)gemeinde-beverstedt.de
http://www.beverstedt.de/
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.