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Pressearchiv

22.02.2005

Wird Samtgemeinde Hemmoor ein Eldorado

für Windkraftanlagen ? Der Landkreis muss sich seit einigen Monaten vermehrt mit Anträgen für die Errichtung von Windkraftanlagen auch außerhalb von Vorranggebieten auseinander setzen.

Vor allem im Bereich der Samtgemeinde Hemmoor liegen dem Landkreis zahlreiche Bauvoranfragen eines Antragstellers zur Errichtung von Windkraftanlagen vor. Es handelt sich um insgesamt sechs verschiedene Standorte in den Bereichen Osten, Kleinwörden, Heeßel sowie Westersode.

Der Antragsteller hat die Ablehnung seiner Anträge durch den Landkreis Cuxhaven nicht akzeptiert und Klage eingereicht. Er argumentiert, die beantragten Windkraftanlagen seien – obwohl fast 100 m hoch - nicht raumbedeutsam und unterlägen damit nicht dem Raumordnungsprogramm des Landkreises Cuxhaven. Nicht raumbedeutsame Anlagen könnten zwar von der Samtgemeinde über deren Flächenutzungsplan ausgeschlossen werden, der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor enthalte aber keine Flächendarstellungen für Windkraftanlagen und entfalte deshalb auch keine Ausschlusswirkung für nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen.

Sollte das Verwaltungsgericht in seiner Beurteilung der Rechtslage der Argumentation des Antragstellers folgen, können weitere nicht raumbedeutsame Windkraftanlagen nicht mehr verhindert werden, da die Samtgemeinde Hemmoor von der ihr im Rahmen ihrer Planungshoheit zustehenden Möglichkeit der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen bisher keinen Gebrauch gemacht hat.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven