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Pressearchiv

28.07.2005

zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005

Am 21.Juli 2005 hat Bundespräsident Horst Köhler die vorzeitige Auflösung des 15. Deutschen Bundestages verkündet.
Nach dem Gesetz sind innerhalb 60 Tagen Neuwahlen abzuhalten. Als Termin wurde der 18. September 2005 bestimmt. Bereits nach nur drei Jahren sind daher die Wahlberechtigten in Deutschland wieder aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen.

Die Mitarbeiter der Kreiswahlleitung in Cuxhaven haben gleich nach bekannt werden der Neuwahlpläne von Bundeskanzler Gerhard Schröder Ende Mai mit den ersten organisatorischen Vorbereitungen für eine vorgezogene Bundestagswahl begonnen. Der Landkreis Cuxhaven ist zuständig für die Durchführung der Briefwahl im Wahlkreis 31 (Stade-Cuxhaven) mit rd. 190 000 Wahlberechtigten.
Hierzu gehören der Landkreis Stade mit den Städten Buxtehude und Stade, den Gemeinden Drochtersen und Jork sowie den Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld, Himmelpforten, Horneburg, Lühe, Nordkehdingen und Oldendorf mit insgesamt rd. ca. 151 500 Wahlberechtigte und die zum Landkreis Cuxhaven gehörigen Samtgemeinden in Hadeln, d. h. die Samtgemeinden Am Dobrock, Hemmoor, Börde Lamstedt, Sietland und Hadeln mit rd. 38 500 Wahlberechtigten

Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 31 ist Landrat Kai-Uwe Bielefeld, sein Stellvertreter ist der Erste Kreisrat Günter Jochimsen.

Die Städte Cuxhaven und Langen sowie die Gemeinden Loxstedt, Schiffdorf und Nordholz nebst den Samtgemeinden Bederkesa, Beverstedt, Hagen, Land Wursten mit rd. 122 000 Wahlberechtigten gehören wie schon bei der vergangenen Bundestagswahl zum Wahlkreis 30 (Cuxhaven-Osterholz), zusammen mit dem Landkreis Osterholz (Stadt Osterholz-Scharmbeck, Gemeinde Schwanewede, Ritterhude, Lilienthal, Grasberg und Worpswede und Samtgemeinde Hambergen) mit rd. 89 000 Wahlberechtigten. Die Durchführung der Wahl für diesen Wahlkreis mit insgesamt rd. 211 000 Wahlberechtigten obliegt in diesem Jahr dem Landkreis Osterholz.

In den neu zu wählenden Bundestag werden 598 Abgeordnete einziehen, zuzüglich ggf. der Abgeordneten, die über ein so genanntes „Überhangmandat“ einen Bundestagssitz bekommen.

Jeder Wähler hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Kandidaten aus den Kreiswahlvorschlägen und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Von den 598 Abgeordneten werden demnach die Hälfte (299) nach Kreiswahlvorschlägen in den 299 Wahlkreisen in Deutschland direkt gewählt. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

Die übrigen 299 Abgeordneten ziehen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein, die der Wähler mit seiner Zweitstimme unterstützt.

Bei der Gesamtverteilung der Sitze werden hierbei nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 v. H. der in der Bundesrepublik abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Ein Direktkandidat, der sich aufgrund der Erststimmen in seinem Wahlkreis durchgesetzt hat, behält jedoch auch dann seinen Sitz, wenn seine Partei die 5 v. H.- Hürde nicht geschafft hat.
Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven