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29.04.2014

Wartung und Nachrüstung von Kleinkläranlagen

Seit August 2002 dürfen in Niedersachsen nur noch serienmäßig hergestellte Kleinkläranlagen mit bauaufsichtlicher Zulassung des Deutschen Institutes für Bautechnik in Berlin eingebaut werden.

Diese Anlagen besitzen eine Maschinentechnik, ähnlich kommunaler Kläranlagen, die unter Eintrag von Sauerstoff eine definierte Abwasserreinigung erbringen. Die geforderte Reinigungsleistung erbringen diese Kleinkläranlagen nur wenn sie ordnungsgemäß nach den Vorgaben der bauaufsichtlichen Zulassung betrieben und gewartet werden. Die Wartung hat alle 6 Monate durch eine Fachfirma zu erfolgen. Das Wartungsprotokoll ist der Gemeinde und der Unteren Wasserbehörde zeitnah zuzustellen.

Im Landkreis Cuxhaven gibt es jedoch ca. 14.500 Kleinkläranlage (landesweit ca. 200.000) d.h. jedes Jahr müssten hier ca. 29.000 Wartungsprotokolle eingehen. Um dieser „Papiermenge“ habhaft zu werden, wurde vom Land Niedersachsen das digitale Wartungsprotokoll mit der Software DiWa initiiert. Alle Wartungsfirmen sollen die Wartungsprotokolle mit dem Programm DiWa digital erstellen und als Datensatz an die Unteren Wasserbehörden senden. Hier werden die Datensätze eingelesen und verarbeitet.

Für die Unteren Wasserbehörden ist und bleibt aber immer der Betreiber der Kleinkläranlage der Verantwortliche für den ordnungsgemäßen Betrieb und die regelmäßige Wartung der Kleinkläranlagen. Geht kein Wartungsprotokoll ein, wird der Betreiber und nicht die Wartungsfirma vom Landkreis Cuxhaven angeschrieben und zur Wartung aufgefordert. Es liegt also im Interesse des Betreibers die Fristen im Auge zu behalten und so unnötigen Schriftverkehr zu vermeiden.

Die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. bietet als Qualitätssiegel „zertifizierte Wartungsfirmen“ an. Hier sind Fachfirmen gelistet, die entsprechende Fachkunde nachgewiesen haben. Gleichzeitig werden diese Firmen von der DWA zur Qualitätssicherung überwacht siehe www.dwa.de Landesverband Nord.

Es gibt immer noch eine Reihe von Kleinkläranlagen, die keine bauaufsichtliche Zulassung des DiBt haben. Hierzu zählen Anlagen mit Untergrundverrieselungen, Sandfiltergräben und Nachklärteiche. Diese Anlagen haben einen Bestandsschutz von 15 Jahren. Die Anlagenbetreiber werden – sofern sie nicht schon die Nachrüstung angezeigt haben – mit Fristablauf angeschrieben und zur Nachrüstung aufgefordert. Die Kosten der Nachrüstung betragen zwischen 4.000 und 6.000 € für ein Einfamilienhaus.

Auf diese Sachlage wurde bereits mehrfach seit 2002 hingewiesen, in der Regel geben die Wartungsfirmen auch entsprechende Hinweise, sodass die fristgerechte Nachrüstung durchaus möglich ist. Der Betreiber würde sich ein formales Anhörungsverfahren ersparen. Umständliche Antragsverfahren gibt es hier nicht, die Nachrüstung muss nur mit entsprechenden Unterlagen angezeigt werden. Gebühren werden beim Anzeigeverfahren vom Landkreis Cuxhaven nicht erhoben. Anzeigeformulare und Umfang der Unterlagen sind den Einbaufirmen hinlänglich bekannt.
Die Nachrüstung auf bauaufsichtlich zugelassene Kleinkläranlagen dient der Verbesserung der Gewässergüte und dem Grundwasserschutz.

Nicht jedem erschließt sich diese gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung.

Die Mitarbeiter des Fachgebietes Dezentrale Abwasseranlagen stehen für Beratungen gern zur Verfügung.
Zweckmäßigerweise sollte man einen Termin im Kreishaus vorher absprechen.
Die E-Mail-Adresse lautet: wasser.abfall@landkreis-cuxhaven.de

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven