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Pressearchiv

10.12.2015

Windpark Odisheim/Stinstedt

Gegenwärtig überarbeitet der Landkreis Cuxhaven den sachlichen Teilabschnitt Windkraft des Regionale Raumordnungsprogramms.

Die Anregungen und Einwendungen werden aktuell ausgewertet. Dabei sind einzelne Windparkausweisungen unstrittig, bei anderen wiederrum ist eine starke Polarisierung feststellbar, d.h. es gibt Befürworter und Gegner. Dabei werden unterschiedlichste Argumente vorgebracht. Gegenwärtig geht der Landkreis Cuxhaven davon aus, dass Ende Januar/Anfang Februar 2016 die ersten Erörterungstermine stattfinden können. Die genauen Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Parallel laufen von Gemeinden und Investoren Planungen, die sich an der bisherigen Entwurfslage orientieren. So hat die Samtgemeinde Land Hadeln angekündigt, noch im Dezember 2015 ihre aktuell Flächennutzungsplanung zur Windparkfläche Odisheim beim Landkreis Cuxhaven zur Genehmigung einzureichen. Der Landkreis Cuxhaven hat sodann, auf Grundlage der aktuellen Sach- und Rechtslage innerhalb von 3 Monaten über den Genehmigungsantrag abschließend zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Flächennutzungsplan, so ist es gesetzlich geregelt, als genehmigt (gesetzliche Genehmigungsfiktion - § 6 Abs. 4 S. 3 BauGB).

Im Vorgriff auf diese Genehmigung haben die Investoren am 08.12.2015 sowohl für den Windpark Odisheim als auch für den Windpark Stinstedt die Genehmigungsantragsunterlagen eingereicht. Der Antrag für Odisheim wird parallel zum Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplanes bearbeitet werden können. Schwierigkeiten bereitet demgegenüber der Antrag, soweit er sich auf Flächen in Stinstedt bezieht. Die Börde Lamstedt hat einen gültigen Flächennutzungsplan, der die Windkraftnutzung im Gemeindegebiet nur auf den ausdrücklich dargestellten Flächen zulässt.

Ein Regionales Raumordnungsprogramm, welches als übergeordnete Planung als Grundlage für die bau- und planungsrechtliche Zulässigkeit im Gebiet Stinstedt herangezogen werden könnte, besteht im Landkreis Cuxhaven für den sachlichen Teilabschnitt Windkraft aktuell nicht. Mithin erscheint es so, dass einer Genehmigung des am 08.12.2015 eingereichten Antrags bereits dieser Grund entgegensteht. Über diesen Sachverhalt ist der Investor vor Einreichung ausdrücklich informiert worden.

Der Landkreis geht daher gegenwärtig davon aus, dass der Antrag für den Windpark Odisheim in die materielle Prüfung überführt werden wird. Bei dem Antrag für den Windpark Stinstedt wird es voraussichtlich kurzfristig zu einer Beendigung des Verfahren kommen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven