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21.11.2022

Zu hohe Aufschüttungen beim Bau von Einfamilienhäusern können Folgen haben

Die Bauaufsicht des Landkreises stellt vermehrt fest, dass sich Bauherrinnen und Bauherren nicht an die Bauunterlagen halten, wenn sie ihr Grundstück für den Bau ihres Einfamilienhauses aufschütten. Dabei kann dies empfindliche Folgen haben. Eine Baustillegung, erhebliche Kosten und Bußgelder stehen im Raum.

Wer im Cuxland ein Einfamilienhaus bauen möchte, braucht in Gebieten mit Bebauungsplan im Regelfall nicht auf eine formelle Baugenehmigung zu warten. In diesen Bereichen ist ein sogenanntes Bauanzeigeverfahren ausreichend: Der Entwurfsverfasser reicht den Antrag mit den notwendigen Unterlagen beim Amt Bauaufsicht und Regionalplanung ein und bestätigt, dass die örtlichen Bauvorschriften eingehalten werden. Sofern das Amt nicht widerspricht und auch von der Heimatgemeinde keine Einwände kommen, kann der Bauherr oder die Bauherrin loslegen.

Das bedeutet aber nicht, dass er oder sie den Bauunterlagen dann keine Beachtung mehr schenken muss. Im Gegenteil: Wer sich nicht daran hält, baut ohne Baugenehmigung. Das gilt auch für Aufschüttungen auf dem Grundstück.

In der Praxis führt gerade dieser Aspekt häufig zu Problemen. „Wenn ein Haus nach der eigentlichen Planung 30 cm über der Höhe der fertiggestellten Straße realisiert werden soll, dann muss diese Planung auch eingehalten werden“, informiert Torsten Köhne. Als zuständiger Fachgebietsleiter. Er macht darauf aufmerksam, dass in vielen Gemeinden zudem konkret geregelt ist, wie hoch ein Gebäude z.B. über der errichteten Straße herausragen darf. „In der Praxis kommt es jedoch oft dazu, dass Bauherren und Baufirmen aus verschiedenen Gründen bei Baubeginn hiervon abweichen. Teils liegen Aufschüttungen von Grundstücken bei der Errichtung von Einfamilienhäusern erheblich über dem Straßenniveau“, so Köhne.

Beschwerden von Nachbarn sind dann leider oft vorprogrammiert und rufen die Bauaufsicht auf den Plan. Sofern dann festgestellt wird, dass die tatsächliche Aufschüttung von der Planung abweicht, kann dies erhebliche negative Folgen für den Bauverantwortlichen haben.

So kann der Bau zum Beispiel stillgelegt werden. Nicht nur durch den Zeitverzug zieht ein solcher Eingriff erhebliche Kosten nach sich, sondern auch im Hinblick auf die Erstellung neuer Bauantragsunterlagen. Denn für die erforderliche Legalisierung reicht das beschriebene Bauanzeigeverfahren nun nicht mehr aus. Ein formeller und kostenintensiver Bauantrag ist notwendig. Zudem stellen solche Aufschüttungen nach der Niedersächsischen Bauordnung eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder von bis zu 500.000 Euro stehen im Einzelfall im Raum.

Köhne appelliert daher an alle am Bau Beteiligten, sich schon bei der Planung Gedanken über eine erforderliche Höhe der Baumaßnahme zu machen und sich mit den Gegebenheiten vor Ort auseinanderzusetzen. „Und bitte behalten Sie die Bauunterlagen immer im Blick und weichen Sie nicht leichtfertig davon ab“, empfiehlt er abschließend.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven