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23.05.2025

ab 02. Juni - Landkreis Cuxhaven fördert erneut Balkonkraftwerke

Eine Förderung in Höhe von 100 Euro für die Beschaffung eines Balkonkraftwerkes können Interessierte im Cuxland ab Montag, 02. Juni 2025, bei der Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima des Landkreises Cuxhaven beantragen. Die Förderung wird nach dem Windhundprinzip vergeben.

Bereits im Jahr 2024 hat der Landkreis Cuxhaven die Anschaffung von Balkonkraftwerken unterstützt, die bereits zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieproduktion in der Region beitragen. Auch in diesem Jahr sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger mit insgesamt 50.000 Euro dabei unterstützt werden, die Energieversorgung zu dezentralisieren und Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Interessant ist dieses Angebot unter anderem auch für Haushalte, die zur Miete in Mehrfamilienhäusern wohnen und für die keine Möglichkeit zum Ausbau von Photovoltaik auf Dächern besteht.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können ausschließlich Balkonkraftwerke mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die auf dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven betrieben werden und erst nach Erhalt der Förderzusage gekauft werden. Eine rückwirkende Förderung bereits gekaufter Balkonkraftwerke ist nicht möglich.

Durch das Solarpaket I entfällt seit Mai 2024 die Anmeldung des Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber. Es bedarf lediglich einer Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Wie kann ich eine Förderung beantragen?

Das Antragsformular sowie die entsprechende Förderrichtlinie stehen ab dem 02. Juni 2025 unter www.klimaschutz.landkreis-cuxhaven.de im Menü unter Förderung/Balkonkaftwerke zum Download bereit. Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und unter Beachtung der Förderbestimmungen bevorzugt per E-Mail an klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de oder alternativ postalisch an folgende Adresse einzusenden:

Landkreis Cuxhaven
Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima
Vincent-Lübeck-Str. 2
27474 Cuxhaven

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, also in der Reihenfolge des Antragseingangs. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags und Erhalt einer Förderzusage kann das Balkonkraftwerk erworben werden.

Nach der Installation und Anmeldung des Balkonkraftwerks ist dem Landkreis Cuxhaven bis spätestens zum 30. November 2025 eine Fertigstellungsanzeige zuzusenden. Für eine vollständige Fertigungsanzeige sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eine Kopie der Rechnung über den Kauf des Balkonkraftwerks
  • Den Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sind auf der Webseite Balkonkraftwerke - Klimaschutz im Landkreis Cuxhaven zu finden.

Bei Fragen steht die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Klima gern unter klimaschutzfoerderung@landkreis-cuxhaven.de und 04721-662162 oder -662570 zur Verfügung.


Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven