Batterien und Akkumulatoren
Einfacher geht es nicht!
Die Sammelbehälter, die grünen Batt-Boxen, sind überall dort im Handel aufgestellt, wo Batterien verkauft werden. Auch bei den Gemeinden und im Kreishaus stehen Sammelbehälter bereit. Natürlich können Batterien auch am Schadstoffmobil und den ständigen Sammelstellen abgegeben werden.
Hinweis zur Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren: Bitte kleben Sie beide Pole ab, um Kurzschlüsse der Akkus untereinander auszuschließen.
Die Hersteller und Vertreiber von Batterien haben die Stiftung "Gemeinsame Rücknahme von Batterien (GRS-Batterien)" gegründet, um die Rücknahme verbrauchter Batterien zu regeln. Der umfangreiche Service reicht von Darstellungen des physikalisch-chemischen Aufbaus und Wirkungsgrades bis zur Entsorgungslogostik auch kleiner Mengen Altbatterien.
GRS-Batterien-Infotelefon: 01805 - 80 50 30 Internet: www.grs-batterien.de
Starterbatterien für KFZ
Für Starterbatterien von KFZ gilt eine Pfandregelung. Beim Kauf müssen 7,50 € Pfand hinterlegt werden, die mit der Rückgabe der leeren Autobatterie (eigentlich ein Akkumulator) wieder ausgezahlt oder bei einem Neukauf verrechnet werden. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht wird nur bei bereits eingebauten Batterien gemacht (z.B. Autokauf). Beim Einkauf im Internet wird das vom Versender einbehaltene Pfandgeld bei Vorlage einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung ausgezahlt.
Eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung können Sie bei Abgabe einer Starterbatterie an der Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel erhalten.