Bäume und Wallhecken
Bäume, Hecken und Gehölzgruppen sind Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Je vielfältiger sie in Artenzusammensetzung, Umfang, Vernetzung und Struktur sind, um so wertvoller sind sie aus ökologischer Sicht als Lebensraum. Es ist besonders wichtig, standortgerechte Bäume und Sträucher anzupflanzen, d.h., es sind der Boden und die natürlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen und heimische Arten zu verwenden.
Bäume, Sträucher und Hecken erfüllen vielfältige Funktionen in unserer Umwelt. Positive Wirkungen sind u.a. Verminderung der Luftverschmutzung durch Staubbindung und Begünstigung der Frischluftzufuhr, Verbesserung des Kleinklimas durch Verdunstung und Überdeckung von aufheizbaren Flächen, Verbesserung der Sauerstoffversorgung durch Produktion und Kühlungseffekte, Verminderung der Lärmbelästigung.
Lebensraum Baum
Mitteleuropa war ursprünglich zu weit über 90% mit Wald bewachsen. Heute beträgt der Waldanteil in Deutschland 30 %, im Landkreis Cuxhaven lediglich 7,3 %.
Bäume prägen das Ortsbild und besitzen lebenswichtige ökologische Funktionen:
- sie bilden Sauerstoff
- sie sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere
- sie erhöhen die relative Luftfeuchtigkeit
- sie senken die Lufttemperatur
- sie spenden Schatten
- sie mindern die Windgeschwindigkeit
- sie filtern Stäube und Aerosole
- sie mindern Lärm.
Die Lebensbedingungen für Bäume im Siedlungsraum haben sich in wenigen Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Zunehmende Bodenverdichtung und Versiegelung, Schädigungen bei Bauarbeiten, Streusalz, Herbizide und andere Immissionen sind als wichtigste Gründe dafür zu sehen.
Besonders der empfindliche Wurzelbereich der Bäume leidet durch die Pflasterung des Wurzelbereichs unter Sauerstoff-, Wasser- und Nährstoffmangel. Am Straßenrand ist die Schadstoffbelastung des Bodens sehr hoch und erschwert zusätzlich das Wachstum. Bei Straßenbauarbeiten, bei der Anlage von Radwegen, bei der Verlegung von Kabeln und Rohrleitungen und durch Aufschüttungen werden die Wurzeln oft schwer geschädigt. Seit 1973 gibt es deshalb Richtlinien zum Schutz von Bäumen bei Bauarbeiten. Auch für die meisten mechanischen Verletzungen am Stamm ist der Mensch verantwortlich, zum Beispiel durch Einschlagen von Nägeln, durch Einritzen von Namen und Zeichen in die Rinde, durch falschen Schnitt sowie Schäden durch Baufahrzeuge oder Kraftfahrzeuge im Zusammenhang mit Unfällen. Die Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes und Ersatzpflanzungen für beseitigte Bäume in dicht besiedelten Gebieten ist für Baum und Mensch eine existentielle Aufgabe. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz sieht zwei Maßnahmen zum Schutz von Bäumen vor.
1. Schutz als Naturdenkmal
Einzelne Naturschöpfungen, also auch Bäume, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutzes bedürfen, kann die Naturschutzbehörde zu Naturdenkmalen erklären. Diese genießen die höchste Schutzintensität: Alle Handlungen, die das Naturdenkmal oder seine geschützte Umgebung zerstören, beschädigen oder verändern, sind verboten. In Niedersachsen stellen die Bäume insgesamt den überwiegenden Anteil der Naturdenkmale. Von 138 Naturdenkmalen im Landkreis Cuxhaven sind 85 Bäume, Baumgruppen oder Alleen.
2. Schutz als geschützter Landschaftsbestandteil
Die Gemeinden können eine Baumschutzsatzung aufstellen. Diese kann z.B. festlegen, daß Bäume von einem bestimmten Stammumfang an ohne behördliche Entscheidung nicht gefällt, geschädigt, gefährdet oder wesentlich verändert werden dürfen. Sie kann die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auch zu Ersatzpflanzungen verpflichten. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, eine Baumschutzsatzung aufzustellen. Im Landkreis Cuxhaven verfügen nur die Gemeinden Bokel, Hagen, Köhlen, Stadt Langen, Lunestedt und Schiffdorf über eine solche Satzung. Ausnahmen zur Baumschutzsatzung sind in Einzelfällen möglich. Darüber hinaus sieht das Niedersächsische Naturschutzgesetz vor, daß in der freien Natur und Landschaft stehende Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht zurückgeschnitten, gerodet oder erheblich beschädigt oder zerstört werden dürfen. In der wichtigen Brut- und Aufwuchszeit soll damit eine Zerstörung von für die heimische Tierwelt bedeutenden Biotopen verhindert werden. Innerhalb des Waldes stehende Bäume sind durch das Landeswaldgesetz geschützt. Eingriffe dürfen nur in Abstimmung mit der Forstbehörde erfolgen. Baumschutz betrifft nicht nur den Stamm, sondern vor allem auch den empfindlichen Wurzelbereich. Am einfachsten und wirkungsvollsten lassen sich Bäume durch Einhaltung eines ausreichend großen Abstands und Vermeidung von Bodenverdichtung, Bodenabtrag und Bodenauftrag (auch vorübergehende Lagerung) im Wurzelbereich schützen. Es reicht nicht aus, bereits vorhandene Symptome zu behandeln. Gleichzeitig muß auch für eine Verbesserung der Standortbedingungen gesorgt werden
Lebensraum Wallhecke
Zur Eigenart des Landschaftsbilds der Geest zählen die Wallhecken, mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienten oder dienen. Sie gelten als Zeugen alter Nutzung, denn sie spiegeln ein gutes halbes Jahrtausend Besiedlungsgeschichte wider. Darüber hinaus tragen sie ganz entscheidend zur Prägung des Landschaftsbildes bei.
Wallhecken sind dem unmittelbaren Schutz des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes unterstellt. Es gilt also kraft Gesetz ein absolutes Beseitigungs- und Beeinträchtigungsverbot, so daß eine besondere Unterschutzstellung, z.B. als Naturdenkmal oder geschützter Landschaftsbestandteil nicht mehr nötig ist. Die Bedeutung der Wallhecken besteht hauptsächlich im hohen ökologischen Wert dieser Biotope als
- Lebensraum, Unterschlupf-, Nistmöglichkeit und Nahrungsquelle für zahlreiche schutzwürdige Tier- und Pflanzenarten
- Verbesserung des Kleinklimas (Wind- und Schneeschutz, Speicherung von Bodenfeuchtigkeit, Ausgleich von Temperaturschwankungen)
- Prägung, Belebung und Verschönerung eines typischen, historisch gewachsenen Kulturlandschaftsbildes.
Außerdem haben Wallhecken auch heute noch eine nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Bedeutung: Sie schützen das Weidevieh vor Sturm, Regen und starker Sonneneinstrahlung, verhindern Bodenverwehungen, Erosionen und Auswaschungen, verbessern die Wachstumsbedingungen im Windschatten und erschweren das Eindringen negativer Immissionen. Obwohl Wallhecken schon 1935 als erster Landschaftsbestandteil überhaupt unter Schutz gestellt wurden, hat sich ihre Zahl seither durch schleichende Zerstörung um rund die Hälfte reduziert. Mit dem Wallhecken-Förderungsprogramm unterstützt der Landkreis Cuxhaven die Erhaltung, Pflege, Auszäunung und Neuanlage von Wallhecken.