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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
[Nr.99036008070002 ]

- außer Betrieb setzen (Abmelden) eines Fahrzeuges

Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Folgende Unterlagen benötigen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • noch gesiegelte Kennzeichen

Alternativ zum Termin in einer Zulassungsstelle können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden.

  • Eine Identifizierung der Halterin oder des Halters ist nicht erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 2,70 €.
  • Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht vor dem 01.01.2015 erfolgt sein.

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 i-KFZ-Portal

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Volltext

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • Die Antragstellung in Vertretung ist möglich. Dafür muss der Vertreter oder die Vertreterin alle aufgeführten Unterlagen vorlegen. 

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR   für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Onlinedienste

Teaser

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.